Abfall – Abfallwirtschaftssatzung

Allgemeines

Die Gemeinde Poing hat im Jahr 1991 durch eine Abfallwirtschaftssatzung verbindlich die Trennpflicht des Abfalls geregelt. Der anfallende Abfall wird in Wertstoffe, Kompoststoffe und Restmüll sortiert und entsorgt. Durch das mittlerweile sehr enge Netz der Wertstoffsammelstellen und den  Wertstoffhof ist eine bürgernahe Wertstofftrennung gewährleistet.

Jeder Einzelne kann durch die Trennung der Wertstoffe vom Hausmüll seinen Teil zur Schonung der Rohstoffvorräte, Einsparung von Energie, Verringerung der Abfälle und damit zum Schutz unserer Umwelt beitragen und gleichzeitig seine eigenen Müllgebühren auf ein Minimum reduzieren.