Aktuelle Bürgerbeschwerden zu Verkehrsthemen

An die Gemeinde Poing wurden Berichte herangetragen, dass Fahrradfahrer häufig unbedacht mit überhöhter Geschwindigkeit aus dem Bergfeldpark in die Straßen der nördlichen Wohngebiete einfahren und Gefährdungssituationen an den Garagen eintreten. Die Gemeinde Poing weist darauf hin, dass auch Fahrräder als Fahrzeuge zählen und damit unter den Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung (StVO) fallen. Wer Fahrrad fährt, darf z.B. nur so schnell fahren, dass das Fahrrad ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten anzupassen. Der Rad Fahrende muss sich überdies gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Gleichzeitig gilt für die Garagen-/Stellplatzbesitzer natürlich der § 10 StVO. Dieser besagt, dass bei der Ausfahrt aus der Garage / dem Stellplatz der Kraftfahrer sich dabei so zu verhalten hat, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Dies kann durch Hineintasten erfolgen. Hineintasten bedeutet zentimeterweises Vorrollen bis zum Übersichtspunkt mit der Möglichkeit sofort anzuhalten. Erforderlichenfalls muss man sich durch einen Dritten einweisen lassen.

Achtung! Diese Regelung gilt nicht nur bei Garagen-/Stellplatzausfahren, sondern natürlich auch für diejenigen, die aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren wollen.

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Fachbereich 1 Sachgebiet 1.1), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 141
+49 (0) 8121 97 94 142
+49 (0) 8121 97 94 143

bzw. online

( Kontakt Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3, 85586 Poing
Zi. 405, 407 und 408 (4. OG)

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