Rathaus-Service: SEPA-Lastschriftmandat erteilen

Mit einem SEPA-Lastschriftmandat können Sie der Gemeinde Poing ermächtigen, regelmäßig fällige Beträge von Ihrem Konto einzuziehen. Dies können z.B. Grundsteuer, Hundesteuer, Abfallgebühren u.a. sein.

Ohne ein von Ihnen freiwillig erteiltes SEPA-Lastschriftmandat dürfen wir keine Beträge von Ihrem Konto einziehen. Unberechtigten Lastschriftzahlungen können Sie innerhalb einer Frist von acht Wochen ab der Belastung auf Ihrem Konto widersprechen.

Ein SEPA-Lanstschriftmandat gilt in der Regel so lange, bis sie es widerrufen. 

Sollte sich Ihre Bankverbindung nach der Erteilung eines SEPA-Mandates ändern, so teilen Sie uns dies bitte mit. 
Dies kann per formlos per E-Mail, Telefax oder mittels Erteilung eines neues Lastschriftmandates erfolgen.

Voraussetzungen

Ein SEPA-Lastschriftmandat kann erteilen, wer Inhaber eines Bankkontos ist. 

Unterlagen

Es sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.

Kosten

Für Einreichung und Bearbeitung des SEPA-Lastschriftmandates entstehen keine Kosten.

Verfahrensablauf

Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, bestätigen wir dessen Eingang. Wir speichern Ihre Daten ab und ziehen die fälligen Beträge von Ihrem Konto ein. Sie müssen nichts Weiteres veranlassen.

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Gemeindekasse (Fachbereich 2 ), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 210
+49 (0) 8121 97 94 211

bzw. online

( Kontakt Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3, 85586 Poing
Zi. 103 (1. OG)

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