Aufruf an alle Bürgerinnen und Bürger – Wohnberechtigungsschein für die neugebauten EOF-Wohnungen in Poing erforderlich!

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Vergabe der neugebauten EOF-Wohnungen in Poing ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich.

Wichtig: Alle Bürgerinnen und Bürger, die noch keinen aktuellen Wohnberechtigungsschein besitzen, müssen den Antrag bis spätestens 31. Dezember 2025 beim Landratsamt Ebersberg abgegeben haben.

Später eingehende Anträge können leider nicht berücksichtigt werden!

Antragsformulare erhalten Sie: In Papierform im Rathaus der Gemeinde Poing während der üblichen Öffnungszeiten, oder Online zum Herunterladen auf der Internetseite des Landratsamtes Ebersberg.


Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihren Antrag, damit Sie die Chance auf eine der neuen EOF-Wohnungen in Poing nicht verpassen!

Einkommensorientierter Wohnraum (EOF-Wohnungen)

Der aktuelle Bestand von einkommensorientiert gefördertem Wohnraum (EOF-Wohnungen) beläuft sich auf derzeit 224 Wohneinheiten. Die Münchner Wohnen errichtet derzeit in Poing ,,Am Bergfeld" 76 EOF-Wohnungen. Die Fertigstellung wird noch bekanntgegeben. 

Abgabe des Antrages auf eine EOF-Wohnung

Schicken Sie bitte das vollständig ausgefüllte Formular per Mail an das Sachgebiet „Standesamt und Soziales“ der Gemeinde Poing oder geben Sie das Formular persönlich im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten im genannten Sachgebiet ab.

Weitere Informationen folgen demnächst.

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Sozialwesen (Fachbereich 1 Sachgebiet 1.3), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 162

bzw. online

( Kontakt Terminvereinbarung Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3, 85586 Poing
Zi. 003 (EG)

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