Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Vergabe der neugebauten EOF-Wohnungen in Poing ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich.
Wichtig: Alle Bürgerinnen und Bürger, die noch keinen aktuellen Wohnberechtigungsschein besitzen, müssen den Antrag bis spätestens 31. Dezember 2025 beim Landratsamt Ebersberg abgegeben haben.
Später eingehende Anträge können leider nicht berücksichtigt werden!
Antragsformulare erhalten Sie: In Papierform im Rathaus der Gemeinde Poing während der üblichen Öffnungszeiten, oder Online zum Herunterladen auf der Internetseite des Landratsamtes Ebersberg.
Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihren Antrag, damit Sie die Chance auf eine der neuen EOF-Wohnungen in Poing nicht verpassen!