Neben den bestehenden Kindertagesstätten ergänzen die Mittagsbetreuung an der Grundschule der Poinger Kolping-Familie e.V. und verschiedene Spielgruppen die Angebote der Vereine die Kinderbetreuungsangebote.
Ein jährliches Ferienprogramm entlastet Eltern in der Planung des Jahresurlaubs und bietet interessante und abwechslungsreiche Veranstaltungen während der Oster-, Pfingst- und Herbstferien mehrtägig, im Sommer überwiegend eintägig an.
Kreisjugendamt Ebersberg
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
08092/823-504 oder -256
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Die Gemeinde Poing hat der Betreuung von Kindern einen sehr hohen Stellenwert eingeräumt. Das Angebot der Kindertagesstätten in Poing, Krippen, Kindergärten und Horte, die vertraglich von verschiedenen freien Poinger Trägern geführt werden, deckt nahezu 100 % des Bedarfes der Poinger Bevölkerung für die Betreuung dieser Altersgruppen. Die Sicherstellung dieser Angebote und die Finanzierung der Einrichtungen unterstreicht den Anspruch der Gemeinde, eine aktive familienorientierte Politik in Poing zu betreiben. Die Anmeldungen werden von den jeweiligen Trägern i. d. R. ab Februar/März für das Betreuungsjahr ab September entgegengenommen.
Liebe Eltern,
wie bereits in der Vorberatung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.11.2020 und in der Gemeinderatsitzung am 26.11.2020 beschlossen und angekündigt, werden die Elternbeiträge analog der Tarifsteigerungen des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) angepasst.
Im Mai 2023 wurde eine Einmalzahlung als Inflationsausgleich und eine Tariferhöhung für das Jahr 2024 des TVöD-SuE beschlossen. Daher werden die Elternbeiträge in der Gemeinde Poing zum September 2023 entsprechend angeglichen.
Dies kommt vor allem der Personalaquise zu Gute, um das Fachpersonal zu gewinnen und vor allem zu halten, damit Ihre Kinder eine fachgerechte Betreuung erhalten.
Bayern entlastet die Familien bei den Kindergartenbeiträgen. Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 wurden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst. Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt.
Durch diesen staatlichen Beitragszuschuss sind die Kinder in einer Kindertageseinrichtung nicht zuschussfähig.
Kinder im Krippenbereich, in der Hort- oder Mittagsbetreuung bleiben weiterhin förderfähig. Ab August 2024 werden die Antragsfomulare für die Geschwisterermäßigung wieder an dieser Stelle veröffentlicht.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Träger Ihrer Einrichtung oder an den Fachbereich 4 (Jugendreferat) der Gemeinde Poing.