Hier könnten Sie sich das Antragsformular für die Geschwisterermäßigung runterladen.
Der Geltungsbereich ist auf alle Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt im Gebiet der Gemeinde Poing beschränkt, die in Kindertageseinrichtungen, in der Mittagsbetreuung und bei Tagespflegeeinrichtungen betreut werden, welche ebenfalls ihren Sitz in der Gemeinde Poing haben. Die Höhe der Ermäßigung der Elternbeiträge bemisst sich nach Anzahl der gleichzeitig in Kindertageseinrichtungen, in der Mittagsbetreuung und/oder Tagespflege betreuten Kinder einer Familie.
Nicht gewährt wird die Ermäßigung für Kinder, die einen Beitragszuschuss erhalten. Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst. Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Die Zahlung des Elternbeitragszuschusses beginnt mit dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt.
Kinder im Krippenbereich, der Hort- oder Mittagsbetreuung bleiben weiterhin förderfähig. Der Antrag kann hierzu gestellt werden und steht am Textanfang zum Download bereit.
Die Erstattung erfolgt rückwirkend und bezieht sich auf das abgelaufene Kindergartenjahr 2024/2025. Anträge sind durch die Familien bis spätestens 31. Oktober 2025 an die Gemeinde Poing zu stellen. Die Ermäßigung der Elternbeiträge ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Poing, die im Rahmen der verfügbaren jährlichen Haushaltsmittel gewährt wird. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Träger Ihrer Einrichtung oder an den Fachbereich 4 (Jugendreferat) der Gemeinde Poing.