Mittagsbetreuung

Neben den bestehenden Kindertagesstätten ergänzen die Mittagsbetreuung an der Grundschule der Poinger Kolping-Familie e.V. und verschiedene Spielgruppen die Angebote der Vereine die Kinderbetreuungsangebote.
 Ein jährliches Ferienprogramm entlastet Eltern in der Planung des  Jahresurlaubs und bietet interessante und abwechslungsreiche Veranstaltungen während der Oster-, Pfingst- und Herbstferien mehrtägig, im Sommer überwiegend eintägig an.

Krippen, Kindergärten und Horte

Adressen der Kinderbetreuungseinrichtungen

Adressen der Kinderbetreuungseinrichtungen

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Alle
 
Denk mit! Zwerge in Poing
Bergfeldstraße 19
85586 Poing
TEL: 089512 66 86-71
Mail: isabell.rodehack@denk-mit.de
FAX: 089512 66 86-79

Die Gemeinde Poing hat der Betreuung von Kindern einen sehr hohen Stellenwert eingeräumt. Das Angebot der Kindertagesstätten in Poing, Krippen, Kindergärten und Horte, die vertraglich von verschiedenen freien Poinger Trägern geführt werden, deckt nahezu 100 % des Bedarfes der Poinger Bevölkerung für die Betreuung dieser Altersgruppen. Die Sicherstellung dieser Angebote und die Finanzierung der Einrichtungen unterstreicht den Anspruch der Gemeinde, eine aktive familienorientierte Politik in Poing zu betreiben. Die Anmeldungen werden von den jeweiligen Trägern i. d. R. ab Februar/März  für das Betreuungsjahr ab September entgegengenommen.

Erhöhung Elternbeiträge ab September 2025

Die Elternbeiträge werden analog der Tarifsteigerungen TVöD im Sozial- und Erziehungsdienst erhöht.

Elternbeitragsanpassung 2025:
Laut Tarifrunde TVöD 2025 Erhöhung um 3% ab 01.04.2025.

Elternbeitragsanpassung 2026:
Laut Tarifrunde TVöD 2025 Erhöhung um 2,8% ab 01.05.2026.

TVöD 2025:
Laufzeit des Tarifvertrags: 27 Monate – vom 01.01.2025 bis 31.03.2027

Gehaltsanpassungen:
Ab dem 01.04.2025 wird das Entgelt um 3,0% erhöht, mindestens jedoch um 110 €.
Ab dem 01.05.2026 erfolgt eine weitere Erhöhung von 2,8%.
 

Antrag auf Geschwisterermäßigung: Abgabe bis 31.10.2025

Hier könnten Sie sich das Antragsformular für die Geschwisterermäßigung runterladen.

Der Geltungsbereich ist auf alle Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt im Gebiet der Gemeinde Poing beschränkt, die in Kindertageseinrichtungen, in der Mittagsbetreuung und bei Tagespflegeeinrichtungen betreut werden, welche ebenfalls ihren Sitz in der Gemeinde Poing haben. Die Höhe der Ermäßigung der Elternbeiträge bemisst sich nach Anzahl der gleichzeitig in Kindertageseinrichtungen, in der Mittagsbetreuung und/oder Tagespflege betreuten Kinder einer Familie.

Nicht gewährt wird die Ermäßigung für Kinder, die einen Beitragszuschuss erhalten. Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst. Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Die Zahlung des Elternbeitragszuschusses beginnt mit dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt.

Kinder im Krippenbereich, der Hort- oder Mittagsbetreuung bleiben weiterhin förderfähig. Der Antrag kann hierzu gestellt werden und steht am Textanfang zum Download bereit.

Die Erstattung erfolgt rückwirkend und bezieht sich auf das abgelaufene Kindergartenjahr 2024/2025. Anträge sind durch die Familien bis spätestens 31. Oktober 2025 an die Gemeinde Poing zu stellen. Die Ermäßigung der Elternbeiträge ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Poing, die im Rahmen der verfügbaren jährlichen Haushaltsmittel gewährt wird. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Träger Ihrer Einrichtung oder an den Fachbereich 4 (Jugendreferat) der Gemeinde Poing.

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Generationen und Bildung (Fachbereich 4 Sachgebiet 4.1), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 401
+49 (0) 8121 97 94 402
+49 (0) 8121 97 94 403

bzw. online

( Kontakt ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Friedensstraße 3a, 85586 Poing
 

.