Der elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat beinhaltet die Aufnahme biometrischer Merkmale (Foto) und die Speicherung der Fingerabdrücke. Zudem ist der Personalausweis für die Nutzung einer Signatur- und Unterschriftsfunktion vorbereitet.
Der Personalausweis dient zusätzlich als elektronischer Identitätsnachweis und verfügt damit über die sog. eID-Funktion bzw. Online-Ausweisfunktion. Diese ist bei jedem Ausweis automatisch und dauerhaft eingeschaltet. Zwischenzeitlich werden immer mehr Anwendungen der Online-Ausweisfunktion angeboten (z. B. von Banken, Versicherungsunternehmen, aber auch von Behörden im Rahmen der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes, wie die elektronische Beantragung eines Führungszeugnisses, der Online-Dienst "Ausweis-Auskunft" oder die elektronische Wohnsitzanmeldung). Zudem ist auch ein Vor-Ort-Auslesen von Ausweisdaten unter Anwesenden zum Zwecke der medienbruchfreien Übernahme von Formulardaten möglich.
Bei der Beantragung Ihres Personalausweises erhalten Sie einen PIN-Brief mit einer PIN (Geheimnummer) und einer PUK (Entsperrnummer), die für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion benötigt werden. Den Online-Ausweis können Sie ab 16 Jahren nutzen, sobald Sie Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN gesetzt haben. Das können Sie selbst (z. B. mit der AusweisApp und einem geeigneten, NFC-fähigen Smartphone) oder im Einwohnermeldeamt an einem Bürgerterminal erledigen.
Wenn die antragstellende Person zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 16 Jahre alt ist, schaltet der Ausweishersteller die eID-Funktion aus.
Die Online-Ausweisfunktion leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit Ihrer Daten und zur Datensparsamkeit, denn Sie können mit Blick auf die persönliche Geheimnummer (PIN) und das Erfordernis von Berechtigungszertifikaten für Diensteanbieter jederzeit selbst bestimmen, ob und wem Sie welche Daten zur Verfügung stellen.