Hinweis: Diese Seite befindet sich im Aufbau und wird bis zur Feststellung der endgültigen Ergebnisse, auch im Falle einer Stichwahl, laufend aktualisiert!
Allgemeine Informationen:
Am Sonntag, den 08. März 2026 finden in Bayern allgemeine Kommunalwahlen statt.
Die Entscheidungen der neu gewählten Mandatsträger in den Kommunen wird das unmittelbare Lebensumfeld ihrer Bürgerinnen und Bürger in den nächsten sechs Jahren beeinflussen.
Sie sind zuständig für alle Angelegenheiten und Belange der örtlichen Gemeinschaft, sei es für die Entwicklung der Gemeinde und des Landkreises im Wohnungsbau, die Erschließung mit Straßen, die Entscheidung im öffentlichen Nahverkehr, über Schulen und örtliche Einrichtungen in den Bereichen Kultur, Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit oder dem Breitensport.
Themen wie Digitalisierung, Klimaschutz und Energiewende gewinnen zunehmend an Bedeutung. Auch die Förderung des fairen Umgangs miteinander und die erfolgreiche Integration von Neubürgern wird Aufgabe der zu wählenden Mandatsträger sein.
In Poing werden wieder gleichzeitig der Erste Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeinderats, der Landrat und die Mitglieder des Kreistags neu gewählt.
Ihre Amts- und Wahlzeit beträgt sechs Jahre, sie dauert somit vom 01.05.2026 bis zum 30.04.2032.
Da Poing mehr als 10.000 Einwohner hat, ist der Erste Bürgermeister Beamter auf Zeit (berufsmäßiger Bürgermeister).
Sollte am 08. März 2026 keiner der Bewerber für das Amt des Bürgermeisters oder des Landrats mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, findet zwei Wochen später, am Sonntag, den 22. März 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern statt, die die meisten Stimmen erhalten haben.
Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat.
Wahlrecht:
Wahlberechtigt sind ca. 12.500 Poinger Bürgerinnen und Bürger.
Das sind
- alle Deutschen,
- sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (eines gesonderten Antrags bedarf es nicht),
die
- am Wahltag (08. März 2026) das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens zwei Monaten in Poing mit Hauptwohnung gemeldet und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Sein Wahlrecht kann nur ausüben, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Jeder Wahlberechtigte erhält eine Wahlbenachrichtigung. Sie können sich auch telefonisch unter 08121/9794-150, -151, -152, -153 oder -154 und am Wahlsonntag, ab 8:00 Uhr unter 08121/97 94-0 erkundigen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und wo sich Ihr Abstimmungsraum befindet.
Die Wahlbenachrichtigung gilt auch für eine evtl. Stichwahl am 22. März 2026. Neue Wahlbenachrichtigungen werden dafür nicht versandt.
Bitte bewahren Sie Ihre Wahlbenachrichtigung sorgfältig auf und bringen Sie diese zur Wahl mit!
Im Falle einer Stichwahl gilt Ihre Wahlbenachrichtigung auch für die Stichwahl am 22. März 2026!
Das Wählerverzeichnis liegt vom 16.02.2026–20.02.2026, während der Dienststunden, im Rathaus, Zimmer 010 zur Einsicht aus.
Wer im Wählerverzeichnis nicht eingetragen ist, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will sein Stimmrecht nicht ausüben zu können.
Dies kann persönlich oder schriftlich im Rathaus, Zimmer 010 erfolgen.
Die Beschwerdefrist endet am Freitag, den 20. Februar 2026, 12:30 Uhr.
Einteilung der Stimmbezirke:
Es wurden 15 allgemeine Stimmbezirke für die Urnenwahl und 10 Stimmbezirke für die Briefwahl gebildet.
Sieben der Urnenwahlbezirke und alle 10 Briefwahlbezirke sind in der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße in der Rathausstraße 3a untergebracht und barrierefrei zugänglich. Die acht weiteren Urnenwahlbezirke befinden sich in der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule an der Gruber Straße 4. Diese sind ebenfalls barrierefrei zugänglich.
Die Abstimmung dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Auf der Wahlbenachrichtigung sind der Stimmbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem das Stimmrecht ausgeübt werden kann.
Um Ihnen unnötige Wege zu ersparen und dem Wahlvorstand seine Arbeit zu erleichtern, bitten wir Sie, Ihre Wahlbenachrichtigung oder den Wahlschein und Ihren Ausweis zur Abstimmung mitzubringen.
Briefwahl:
Eine stimmberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten.
Der Antragsvordruck befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Sie können den Antrag ab Mitte Februar auch online stellen oder ein Fax (08121/97 94-6150) an uns richten.
Wer die Briefwahlunterlagen für eine andere Person in Empfang nehmen will, muss durch eine Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist.
Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen können jedoch nur bis Freitag, den 06. März 2026, 15:00 Uhr bei der Gemeinde Poing, Rathausstr. 3, Zimmer 010 schriftlich oder persönlich, nicht aber telefonisch beantragt werden.
Bitte beachten Sie dabei, Ihren Antrag rechtzeitig zu stellen, damit die Briefwahlunterlagen per Postversand Sie auch zuverlässig noch vor dem Wahltag erreichen.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder wenn ohne Verschulden die Antrags- oder Einspruchsfrist versäumt wurde, können Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr beantragt werden. In diesem Falle wenden Sie sich dann bitte an die Wahlleitung in der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, Rathausstr. 3a, Tel. 08121/97 94-0.
Briefwähler sollten jedoch darauf achten, dass ihr Wahlbrief so rechtzeitig an die Gemeinde Poing zurückgesandt wird, dass dieser spätestens am Wahltag, bis 18:00 Uhr, bei uns eingeht. Er kann auch in den Hausbriefkasten des Rathauses eingeworfen oder persönlich hier abgegeben werden. Am Wahlsonntag werden Wahlbriefe bis spätestens 18:00 Uhr von der Wahlleitung in der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, Rathausstr. 3a, entgegengenommen.
Bitte beachten Sie, dass der Hausbriefkasten am Rathaus, Rathausstr. 3 am Wahlsonntag zuletzt um 18:00 Uhr geleert wird. Wahlbriefe, die danach eingehen, werden nicht mehr ausgewertet.