Wahlhelfer für die Kommunalwahlen 2026 gesucht

Ihre Meldung kann auch in elektronischer Form erfolgen:
Gemeinde Poing Online - Kontaktaufnahme - Wahl

Am 08. März 2026 finden in Bayern die allgemeinen Kommunalwahlen statt. Bei uns in Poing werden gleichzeitig der Bürgermeister, der Landrat/die Landrätin sowie die Mitglieder des Gemeinderats und des Kreistags neu gewählt. Im Falle einer erforderlichen Stichwahl des Bürgermeisters/Landrats oder der Landrätin würde diese am 22. März 2026 stattfinden.

Poing hat derzeit etwa 12.500 Wahlberechtigte. Wir planen 15 Wahlbezirke für die Urnenwahl und 10 Wahlbezirke für die Briefwahl einzurichten.
Um diese auch personell besetzen zu können, sind über 200 Wahlvorstandsmitglieder notwendig.

Da sich bereits bei früheren Wahlen und Abstimmungen viele Poinger Bürgerinnen und Bürger bereit erklärt haben, sich als Wahlvorstandsmitglied zur Verfügung zu stellen, wenden wir uns erneut an alle Wahlberechtigten mit der Bitte, uns auch dieses Mal wieder zu unterstützen.

Die Mitglieder der einzelnen Wahlvorstände werden aus dem Kreis der Wahlberechtigten in der Gemeinde berufen und üben ein Ehrenamt aus.
Auch Wahlberechtigte aus den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können in dieses Ehrenamt berufen werden.

Damit Sie auf das sehr verantwortungsvolle, aber auch interessante Amt eines Wahlvorstandsmitglieds bestens vorbereitet sind, ist die Teilnahme an den Wahlschulungen zwingend erforderlich.

Daher bitten wir auch diejenigen Wahlberechtigten sich zu melden, welche bislang noch keine Erfahrung als Mitglied eines Wahlvorstands haben. Da wir beabsichtigen mittels PC die Wahlergebnisse auszuzählen, wären Computerkenntnisse willkommen.

Die allgemeinen Wahleinweisungen werden in der Woche vom 23.02.2026–26.02.2026, ab 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses stattfinden.

Diejenigen Wahlvorstandsmitglieder, welche die Stimmen elektronisch erfassen, werden zusätzlich in der darauf folgenden Woche, vom 02.03.2026–04.03.2026, ab 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses geschult.

Unsere Wahlhelfer erhalten eine steuerfreie Entschädigung in Höhe von 120,00 € sowie am Wahltag ausreichende Verpflegung.

Im Falle einer erforderlichen Stichwahl des Bürgermeisters/Landrats am 22.03.2026 werden wir 50,00 € Erfrischungsgeld gewähren.

Ihre Meldung nimmt das Wahlamt, Frau Beck oder Frau Jung, im Rathaus, Zi. 010, Tel. 08121/9794-150
oder -151 entgegen. Wir werden Sie auch gerne über weitere Details informieren.

Anfang des Jahres 2026 werden wir Sie informieren, ob wir Ihre Unterstützung benötigen und ggf. wann und wo Sie eingesetzt werden sollen. Sie erhalten zeitgleich auch die Einladung zur Schulungsteilnahme.
 

Kommunalwahlen 2026

Hinweis: Diese Seite befindet sich im Aufbau und wird bis zur Feststellung der endgültigen Ergebnisse, auch im Falle einer Stichwahl, laufend aktualisiert!

Allgemeine Informationen:

Am Sonntag, den 08. März 2026 finden in Bayern allgemeine Kommunalwahlen statt.

Die Entscheidungen der neu gewählten Mandatsträger in den Kommunen wird das unmittelbare Lebensumfeld ihrer Bürgerinnen und Bürger in den nächsten sechs Jahren beeinflussen.

Sie sind zuständig für alle Angelegenheiten und Belange der örtlichen Gemeinschaft, sei es für die Entwicklung der Gemeinde und des Landkreises im Wohnungsbau, die Erschließung mit Straßen, die Entscheidung im öffentlichen Nahverkehr, über Schulen und örtliche Einrichtungen in den Bereichen Kultur, Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit oder dem Breitensport.

Themen wie Digitalisierung, Klimaschutz und Energiewende gewinnen zunehmend an Bedeutung. Auch die Förderung des fairen Umgangs miteinander und die erfolgreiche Integration von Neubürgern wird Aufgabe der zu wählenden Mandatsträger sein.

In Poing werden wieder gleichzeitig der Erste Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeinderats, der Landrat und die Mitglieder des Kreistags neu gewählt.

Ihre Amts- und Wahlzeit beträgt sechs Jahre, sie dauert somit vom 01.05.2026 bis zum 30.04.2032.

Da Poing mehr als 10.000 Einwohner hat, ist der Erste Bürgermeister Beamter auf Zeit (berufsmäßiger Bürgermeister).

Sollte am 08. März 2026 keiner der Bewerber für das Amt des Bürgermeisters oder des Landrats mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, findet zwei Wochen später, am Sonntag, den 22. März 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern statt, die die meisten Stimmen erhalten haben.

Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat.


Wahlrecht:
Wahlberechtigt sind ca. 12.500 Poinger Bürgerinnen und Bürger.
Das sind
- alle Deutschen,
- sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (eines gesonderten Antrags bedarf es nicht),
die
- am Wahltag (08. März 2026) das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens zwei Monaten in Poing mit Hauptwohnung gemeldet und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Sein Wahlrecht kann nur ausüben, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Jeder Wahlberechtigte erhält eine Wahlbenachrichtigung. Sie können sich auch telefonisch unter 08121/9794-150, -151, -152, -153 oder -154 und am Wahlsonntag, ab 8:00 Uhr unter 08121/97 94-0 erkundigen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und wo sich Ihr Abstimmungsraum befindet.

Die Wahlbenachrichtigung gilt auch für eine evtl. Stichwahl am 22. März 2026. Neue Wahlbenachrichtigungen werden dafür nicht versandt.

Bitte bewahren Sie Ihre Wahlbenachrichtigung sorgfältig auf und bringen Sie diese zur Wahl mit!

Im Falle einer Stichwahl gilt Ihre Wahlbenachrichtigung auch für die Stichwahl am 22. März 2026!

Das Wählerverzeichnis liegt vom 16.02.2026–20.02.2026, während der Dienststunden, im Rathaus, Zimmer 010 zur Einsicht aus.

Wer im Wählerverzeichnis nicht eingetragen ist, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will sein Stimmrecht nicht ausüben zu können.

Dies kann persönlich oder schriftlich im Rathaus, Zimmer 010 erfolgen.

Die Beschwerdefrist endet am Freitag, den 20. Februar 2026, 12:30 Uhr.


Einteilung der Stimmbezirke:
Es wurden 15 allgemeine Stimmbezirke für die Urnenwahl und 10 Stimmbezirke für die Briefwahl gebildet.

Sieben der Urnenwahlbezirke und alle 10 Briefwahlbezirke sind in der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße in der Rathausstraße 3a untergebracht und barrierefrei zugänglich. Die acht weiteren Urnenwahlbezirke befinden sich in der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule an der Gruber Straße 4. Diese sind ebenfalls barrierefrei zugänglich.

Die Abstimmung dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Auf der Wahlbenachrichtigung sind der Stimmbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem das Stimmrecht ausgeübt werden kann.

Um Ihnen unnötige Wege zu ersparen und dem Wahlvorstand seine Arbeit zu erleichtern, bitten wir Sie, Ihre Wahlbenachrichtigung oder den Wahlschein und Ihren Ausweis zur Abstimmung mitzubringen.


Briefwahl:
Eine stimmberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten.

Der Antragsvordruck befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Sie können den Antrag ab Mitte Februar auch online stellen oder ein Fax (08121/97 94-6150) an uns richten.

Wer die Briefwahlunterlagen für eine andere Person in Empfang nehmen will, muss durch eine Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist.

Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen können jedoch nur bis Freitag, den 06. März 2026, 15:00 Uhr bei der Gemeinde Poing, Rathausstr. 3, Zimmer 010 schriftlich oder persönlich, nicht aber telefonisch beantragt werden.

Bitte beachten Sie dabei, Ihren Antrag rechtzeitig zu stellen, damit die Briefwahlunterlagen per Postversand Sie auch zuverlässig noch vor dem Wahltag erreichen.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder wenn ohne Verschulden die Antrags- oder Einspruchsfrist versäumt wurde, können Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr beantragt werden. In diesem Falle wenden Sie sich dann bitte an die Wahlleitung in der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, Rathausstr. 3a, Tel. 08121/97 94-0.

Briefwähler sollten jedoch darauf achten, dass ihr Wahlbrief so rechtzeitig an die Gemeinde Poing zurückgesandt wird, dass dieser spätestens am Wahltag, bis 18:00 Uhr, bei uns eingeht. Er kann auch in den Hausbriefkasten des Rathauses eingeworfen oder persönlich hier abgegeben werden. Am Wahlsonntag werden Wahlbriefe bis spätestens 18:00 Uhr von der Wahlleitung in der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße, Rathausstr. 3a, entgegengenommen.

Bitte beachten Sie, dass der Hausbriefkasten am Rathaus, Rathausstr. 3 am Wahlsonntag zuletzt um 18:00 Uhr geleert wird. Wahlbriefe, die danach eingehen, werden nicht mehr ausgewertet.

Wie wird gewählt?

In der Regel erhält jeder Wähler 4 Stimmzettel:
Einen kleinen gelben Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters.
Einen großen hellgrünen Stimmzettel für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder.
Einen kleinen hellblauen Stimmzettel für die Wahl des Landrats.
Einen großen weißen Stimmzettel für die Wahl der Kreistagsmitglieder.

Die Stimmabgabe muss persönlich und geheim erfolgen. Die Bundeswahlordnung verbietet ausdrücklich auch das Fotografieren oder Filmen in der Wahlkabine.

Wahl des Bürgermeisters und des Landrats:

Jeder Wähler hat eine Stimme.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Ist das keinem Bewerber gelungen, findet zwei Wochen später, am Sonntag, den 22. März eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, die die meisten Stimmen erhalten haben.

Wahl des Gemeinderats und des Kreistags:

Grundsätzliches:
Es gilt das System der freien Liste, d.h. jeder Wähler kann sich aus allen Listen (= Panaschieren) sein „Wunschteam“ zusammenstellen, wobei er einzelne Bewerber besonders hervorheben (= Kumulieren) kann.
Zur Vereinfachung kann der Wähler auch eine Liste ankreuzen (das entspricht einem Kreuz in jedem Kästchen vor dem Bewerbernamen) oder eine Einzelstimmvergabe mit einem Listenkreuz kombinieren (= Vergabe der Reststimmen auf dieser Liste).

Wahl des Gemeinderats:
Die Anzahl der zu vergebenden Stimmen ist von der Zahl der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder, die sich nach der Gemeindegröße richtet, abhängig.
Jeder Wähler hat 24 Stimmen, da in Poing 24 Mandate zu vergeben sind.

Listenwahl: Es kann eine Liste angekreuzt werden, ohne bestimmte Personen auszuwählen, dann erhält jeder Kandidat auf dieser Liste eine Stimme. Kandidaten, die zweimal aufgeführt sind, erhalten zwei, solche, die die dreimal aufgeführt sind, drei Stimmen.

Kumulieren: Die wählende Person kann auch einzelnen Kandidaten auf dieser Liste bis zu drei Stimmen geben, andere streichen. Die Gesamtstimmenzahl darf aber insgesamt nicht überschritten werden.

Kumulieren und Panaschieren: Auch können Kandidaten von verschiedenen Listen angekreuzt werden bzw. einzelnen Kandidaten bis zu drei Stimmen gegeben und andere gestrichen werden.

Die Gesamtstimmenzahl darf aber insgesamt nicht überschritten werden.

Sollten dabei nicht alle 24 Stimmen ausgeschöpft worden sein, kann zusätzlich eine Liste angekreuzt werden, Entsprechend der verbliebenen Stimmenzahl erhalten dann die hier aufgeführten Kandidaten in der Reihenfolge ab Platz 1 je eine Stimme.

Wahl des Kreistags:
Auch für die Wahl des Kreistags hat jede wählende Person so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind. Die Zahl beträgt im Landkreis Ebersberg 60.
Die Ausführungen zum Wahlverfahren für die Gemeinderatswahlen gelten auch für die Wahl der Kreisräte.


Ermittlung des Wahlergebnisses:
Nach Schließung der Wahllokale, um 18.00 Uhr, wird mit der Auszählung der Stimmen begonnen. Da die Ergebnisermittlung öffentlich ist, hat jedermann Zutritt zu den Wahllokalen, soweit dadurch der Ablauf nicht gestört wird.

Für weitere Informationen steht Ihnen die Wahlsachbearbeiterin, Frau Beck, Rathaus, Zi. 010, Tel. 08121/97 94-150, gerne zur Verfügung.

Kontakt

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Wahlen (Fachbereich 1 Sachgebiet 1.2), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 150
+49 (0) 8121 97 94 151

bzw. online

( Kontakt Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3, 85586 Poing
Zi. 010, 006 (EG)

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