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231. Ortsnachrichtenblatt_Nr_07_KW14_2025.pdf  
Mittwoch KW 14 | 02.04.2025 Nr. 07 | 2025 NACHRICHTEN DER GEMEINDE POING Gemeinde Poing | Rathausstraße 3 | Tel.: 0 81 21 / 97 94-0 | Fax: 0 81 21 / 97 94-950 | post@poing.de | www.poing.de AMTLICH  
232. Jahresrückblick_2024.pdf  
JAHRES RÜCKBLICK 2024 Inhalt AUS DEM RATHAUS Vorwort Digitalisierung – online ins Rathaus Feldgeschworene Bürgerbudget Instagram Bürgersprechstunde Gewerbe in Poing Im Dialog BAUBETRIEBSHOF Die S  
233. Wohnsitzanmeldung - Neu: Elektronische Wohnsitzanmeldung  
Neu: Elektronische Wohnsitzanmeldung Die digitalen Rathausservices werden stetig erweitert. Neu hinzugekommen ist nun die rein elektronische Wohnsitzanmeldung. Mit diesem Service ist die Anmeldung ei  
234. Wohnsitzanmeldung  
Neu: Elektronische Wohnsitzanmeldung Die digitalen Rathausservices werden stetig erweitert. Neu hinzugekommen ist nun die rein elektronische Wohnsitzanmeldung. Mit diesem Service ist die Anmeldung ei  
235. Anmeldung  
Online-Angebot erweitert: Ab sofort können Sie Ihren neuen Wohnsitz auch elektronisch anmelden!  
236. Umzug Wohnsitz (innerhalb der Gemeinde)  
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde (Gemeinde Poing - Bürgerbüro) ummelden. Wenn Sie innerhalb der Gemeinde ihren Wohnsitz wechseln (umziehen), sind sie ve  
237. Umzug Wohnsitz (innerhalb der Gemeinde)  
Wohnungsgeberbestätigung Terminvereinbarung Bürgerbüro Auskunftssperre Übermittlungssperre BayernID BundID  
238. Umzug Wohnsitz (innerhalb der Gemeinde)  
1. Persönliche Ummeldung Für die persönliche Ummeldung sprechen Sie bitte bei der Gemeinde Poing (Bürgerbüro) vor. Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen (s. “Unterlagen”) mit. Gerne können Sie  
239. Umzug Wohnsitz (innerhalb der Gemeinde) - Fristen & Bearbeitungsdauer  
Fristen & Bearbeitungsdauer Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen. Die Bearbeitung erfolgt bei persönlicher Vorsprache sofort. Die Bearbeitungsdauer für die elektron  
240. Umzug Wohnsitz (innerhalb der Gemeinde)  
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde ihren Wohnsitz wechseln (umziehen), sind sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde umzumelden. Ehegatten, Lebenspartner und F  
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