4666 Treffer:
4241. Feuerwerk abbrennen  
Anzeigeverfahren sind kostenlos. Die Gebühren für Ausnahmebewilligungen und Genehmigungen werden aufwandsbezogen berechnet.  
4242. Feuerwerk abbrennen  
für Anzeigeverfahren: Sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder Befähigungsschein Erforderliche Unterlage, bayernweit: für Genehmigungsverfahren: Nachweis, dass es beim Abbrennen des Feuerwerks nicht  
4243. Feuerwerk abbrennen  
Jedes Abbrennen von Feuerwerk ist anzeige- oder genehmigungspflichtig, je nach Kategorie des Feuerwerks und der Fachkunde des durchführenden Personenkreises. Ausnahme hiervon ist das Abbrennen v  
4244. Feuerwerk abbrennen - Rathaus-Service: Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie F2  
Rathaus-Service: Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie F2  
4245. Nachbeurkundung  
Personenstandsurkunde Geburt - Anzeige Sterbefall - Anzeige Eheschließung Namenserklärung  
4246. Nachbeurkundung  
Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Zuständig für die Nachbeurkundung ist das Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder  
4247. Nachbeurkundung  
Beurkundung im Geburtenregister: 70,00 € Beurkundung im Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister: 55,00 €, zzgl. 30,00 €, wenn ausländisches Recht zu beachten ist. Beurkundung im Sterberegister: 50  
4248. Nachbeurkundung  
Welche Unterlagen vorzulegen sind, richten sich nach dem Einzelfall. Ihr Standesamt berät Sie gerne.  
4249. Nachbeurkundung  
Ist ein Deutscher/eine Deutsche im Ausland geboren oder gestorben, so kann der Personenstandsfall, auf Antrag, in einem deutschen Geburtenregister oder Sterberegister nachträglich beurkundet werden.  
4250. Widmung  
Eine Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält.  
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