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441. Ladenschluss  
In Bayern regelt das Bayerische Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG), wann Verkaufsstellen schließen müssen. In der Regel dürfen Verkaufsstellen werktags von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet sein. An So  
442. Ladenschluss  
Rathaus-Service: Ladenschluss In Bayern regelt das Bayerische Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG), wann Verkaufsstellen schließen müssen. In der Regel dürfen Verkaufsstellen werktags von 6:00 Uhr bis  
443. Lageplan.pdf  
 
444. AV_Sperrung.pdf  
Landratsamt Ebersberg Öffentliche Sicherheit, Gemeinden Landratsamt Ebersberq » Eichthalstraße 5 » 85560 Ebersberq Ansprechpartner: Frau Vordermaier Tel.: 08092/823-188 Fax: 08092/823-9188 Mail: dan  
445. Ladenschluss - Ausnahmen  
Ausnahmen Zusätzlich lässt das Bayerische Ladenschlussgesetz die Möglichkeit zu, folgende Ausnahmen zu beantragen: Beantragung einer befristeten Einzelfallausnahme Anzeige einer individuellen ver  
446. Ladenschluss - Rathaus-Service: Ladenschluss  
Rathaus-Service: Ladenschluss  
447. Ladenöffnungszeiten; Anzeige verkaufsoffene Nacht  
Sie erhalten innerhalb ca. 1 Woche eine Rückmeldung, ob Ihrem Antrag stattgegeben werden kann.  
448. Ladenöffnungszeiten; Beantragung Einzelfallausnahme  
Sie erhalten innerhalb ca. 1 Woche eine Rückmeldung, ob Ihrem Antrag stattgegeben werden kann.  
449. Ladenöffnungszeiten; Beantragung Einzelfallausnahme - Fristen  
Fristen Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor der geplanten Öffnung erfolgen.  
450. Ladenöffnungszeiten; Beantragung Einzelfallausnahme  
Art. 8 Bayerisches Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG)  
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