Fragen und Antworten zum Thema Schülerbeförderung

Wie ist die rechtliche Situation?

Gemäß § 21 StVO und § 34 a StVZO i.V.m. § 1 Abs. 2 und § 22 BOKraft dürfen im Bus nur so viele Schüler befördert werden, wie im Fahrzeugschein Sitz- und Stehplätze eingetragen sind. Für Stehplätze müssen geeignete Halteeinrichtungen angebracht sein. Die Haltegriffe befinden sich in der Regel an den zum Gang ausgerichteten Sitzen. Ebenso können Haltestangen oder Halteschlaufen bei Linienbussen genutzt werden.

Anschnallpflicht: Omnibusse mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht, die nach dem 1.10.1999 erstmals zugelassen wurden und Kleinbusse mit bis zu 3,5 t Gesamtgewicht, die nach dem 1.10.2001 erstmals in den Verkehr kamen, müssen grundsätzlich mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein. Es besteht allerdings keine Nachrüstungspflicht für ältere Busse. Omnibusse, die sowohl für den Einsatz im Nahverkehr als auch für stehende Fahrgäste gebaut sind, müssen nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein (§ 35a Abs. 6 StVZO).

Laut § 21 a StVO besteht bei Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist, keine Anschnallpflicht, unabhängig davon, ob der Bus mit Sicherheitsgurten ausgerüstet ist oder nicht. Dies gilt sowohl für den Fahrer als auch für die Fahrgäste.

Nicht zulässig: Schüler dürfen nicht im Bereich der Trittstufen der Ein- und Ausstiege stehen. Wenn das doch der Fall sein sollte, liegt es oft daran, dass im Bus nicht aufgerückt wird, obwohl im hinteren Bereich des Busses noch Platz ist.


Warum nicht Sitzplätze für alle Schüler?

In der morgendlichen Spitze sind bereits alle verfügbaren Fahrzeuge im Einsatz um die Schülerbeförderung abzusichern. Es sind derzeit zwei Busse je Sammelhaltestelle in der Früh eingesetzt, die 90 Kinder pro Schulbus (Steh- und Sitzplätze) befördern können. Somit stehen bereits mehr Sitz- und Stehplätze zur Verfügung als SchülerInnen insgesamt befördert werden (150 pro Sammelhaltestelle).
Um das Einsteigen in der Früh etwas zu entspannen ebenso aber auch als Vorbildfunktion für die jüngeren SchülerInnen gedacht, wurde der Kompromiss gefunden, dass die älteren SchülerInnen als letztes einsteigen.


Überfüllte Busse?

Der Eindruck „überfüllter Busse“ entsteht häufig dadurch, dass nicht ausreichend nach hinten aufgerückt wird, weshalb sich an einigen Stellen im Bus Engpässe bilden können. Vielfach wurde die Besetzung der Busse schon überprüft (durch die Gemeinde Poing und Polizeiinspektion Poing), wobei eine Überschreitung der Sitz- und Stehplätze nicht festgestellt werden konnte. 


Bei Verlust der Schülerfahrkarte?

Bitte melden Sie den Verlust der Karte beim Sekretariat in der Grundschulen  oder im Fachbereich IV, Friedensstraße 3a, 85586 Poing, E-Mail schicken. Hier erhalten Sie auch eine Ersatzkarte.


Aufteilung der SchülerInnen auf die Sammelhaltestellen?

Die Aufteilung der SchülerInnen wurde anhand der melderechtlichen Daten ausgewertet. Die Teilung erfolgte daher zu je 150 SchülerInnen pro Sammelhaltestelle – die Wohngebiete wurden entsprechend aufgeteilt. Bei Rückfragen bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem Fachbereich IV.

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Generationen und Bildung (Fachbereich 4 Sachgebiet 4.1), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 401
+49 (0) 8121 97 94 402
+49 (0) 8121 97 94 403

bzw. online

( Kontakt ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Friedensstraße 3a, 85586 Poing
 

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