Aktuelle Bekanntmachungen der Gemeinde Poing

Amtliche Bekanntmachungen werden im Poinger Ortsnachrichtenblatt abgedruckt, an den Aushängen der Gemeinde angebracht und auf der Homepage der Gemeinde an dieser Stelle veröffentlicht.

Palfinger: Bekanntmachung über das Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27.3.1 "Standort Palfinger Deutschland, südlich der Gruber Straße / nördlich der Bahnlinie München-Mühldorf“

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Poing hat mit Beschluss vom 20.05.2025 den vor-habenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27.3.1 „Standort Palfinger Deutschland, südlich der Gruber Straße / nördlich der Bahnlinie München-Mühldorf“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetz-buch) als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27.3.1 "Standort Palfinger Deutsch-land, südlich der Gruber Straße / nördlich der Bahnlinie München-Mühldorf“ in der Fassung vom 20.05.2025 in Kraft.

Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27.3.1 „Standort Palfinger Deutschland, südlich der Gruber Straße / nördlich der Bahnlinie München-Mühldorf“ mit Begründung im Bauamt der Gemeinde Poing, Rathausstraße 4, Erdgeschoss, während den allgemeinen Öffnungszei-ten (Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr und Donnerstag auch von 14.00 bis 18.00 Uhr) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvor-schriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach:

1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung  der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Bei Bebauungsplänen, die im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt worden sind gilt § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB entsprechend, wenn die Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. 

Bekanntmachung 

Begründung 

Satzung 

Ausbreitungsberechnung 

Bauvorhabenerschließungsplan 

Entwässerungsplanung 

Grundbaulabor 

Gutachten Lärmschutz 

Lageplan Übersicht Bauabschnitte 

 

 

 

Veröffentlichungen zum geplanten Bauvorhaben Polizeiinspektion

Die bestehende Polizeiinspektion in Poing genügt nicht mehr den gängigen Standards, weswegen ein Neubau auf einem Grundstück im Ortsteil Grub vorgesehen ist. In dem neuen Gebäude sollen zentrale Einsatzdienste und ein polizeiliches Einsatztrainingszentrum integriert werden. Als Standort wurde ein Grundstück an der Senator Gerauer Straße gewählt.

21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Poing für den Bereich Grub gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch.

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 57

Das Grundstück befindet sich in einem Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 57 „Für das „Gewerbegebiet südlich der Senator-Gerauer-Straße / nördlich Bahnlinie / östlich  Parsdorfer Straße“. Das Konzept des Bebauungsplans sieht eine gewerbliche Nutzung vor, was den Ansprüchen der nunmehr geplanten Nutzung nicht entspricht. Da die Planung den Festsetzungen des Bebauungsplans somit teilweise widerspricht, wird der Bebauungsplan im erforderlichen Teilbereich ersetzt.

Bekanntmachung 

Bauleitverfahren 

Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 57 vom 29.04.25

Vorentwurf Satzung Bebauungsplan Nr. 57 vom 29.04.25 

Vorentwurf Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 57 vom 29.0425

Afrikanische Schweinepest; Öffentlich Bekanntgabe des Landratsamtes Ebersberg

Das Landratsamt Ebersberg hat eine Allgemeinverfügung mit besonderen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest erlassen. Lebensmittelunternehmer im Landkreis Ebersberg, die nicht der Zulassung bedürfen und Schweinefleisch verarbeiten, zerlegen und lagern können den vollständigen Text der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landratsamtes Ebersberg Nr. 01/25 einsehen oder über die Homepage des Landratsamtes Ebersberg abrufen. 

Bekanntmachung Hebesatzung

Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Poing (Hebesatzung): Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer A und Grundsteuer B werden auf 505 v.H. festgesetzt. 

Bekanntmachungstext als pdf-Datei zum Download.