Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum

Bei Aufgrabungen im öffentlichen Straßengrund wird die Zustimmung des Straßenbaulastträgers benötigt.

Hierzu ist ein Antrag auf Aufgrabungsgenehmigung zu stellen.

Unterlagen

Antrag (s. Antragstellung)

Detaillierter Lageplan im sinnvollen bzw. gut leserlichen Maßstab 1:100 oder 1:50

Fristen

Fristen

Die Antragsstellung muss im Regelfall mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten erfolgen. Dies geschieht üblicherweise mit der Beantragung der Verkehrsrechtlichen Anordnung.

Kosten

Aktuell werden für die Aufgrabungsgenehmigung keine Kosten erhoben.

Antragstellung

Die Antragstellung kann online erfolgen:

https://formular.komuna.net/intelliform/forms/poing/verwaltung/pool/antr_aufgrabungsgenehmigung/index

Im Antrag sind u.a. der Grund der Aufgrabung, Auftraggeber, detaillierte Angaben zum zeitlichen Ablauf, vorhandene Gestattung, sowie Ansprechpartner des Auftraggebers mit persönlicher Rufnummer anzugeben.

Verfahrensablauf

Nach Bearbeitung Ihres Antrages und positiver Entscheidung übermittelt Ihnen das Ordnungsamt die Aufgrabungsgenehmigung zusammen mit der Verkehrsrechtlichen Anordnung. Die Aufgrabungsgenehmigung muss auf der Baustelle vorgehalten werden. Bei Terminverschiebungen müssen diese dem Bauamt mitgeteilt werden.

Hinweise

Die Lage von vorhandenen Ver- bzw. Entsorgungsleitungen ist vor der Durchführung von Grabarbeiten bei den entsprechenden Versorgungsträgern anzufragen.

Mit den Arbeiten darf erst begonnen werden, wenn die Aufgrabungsgenehmigung und die verkehrsrechtliche Anordnung des Ordnungsamtes der Gemeinde Poing (bzw. bei Kreisstraßen des Landratsamtes Ebersberg) vorliegen.

Die Aufgrabungsrichtlinie der Gemeinde Poing ist zu beachten.

Rechtsgrundlagen

Art. 18 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)

weiterführende Links

Verkehrsrechtliche Genehmigung beantragen

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Planen und Bauen (Fachbereich 3 Sachgebiet 3.2), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 320
+49 (0) 8121 97 94 321
+49 (0) 8121 97 94 322
+49 (0) 8121 97 94 325
+49 (0) 8121 97 94 326

bzw. online

( Kontakt Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 4, 85586 Poing
Zi. 003, 004, 005 (EG)

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