Rathaus-Service: Baumschutz/Baumfällung

Ziel der gemeindlichen Baumschutzverordnung ist es, eine angemessene innerörtliche Durchgrünung zu erreichen, das Ortsbild zu beleben, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten, schädliche Umwelteinwirkungen zu mindern und die Klima- und Luftreinhaltefunktion zu fördern. Aus diesem Grund ist der Bestand an (Laub)Bäumen in Poing unter besonderen Schutz gestellt.

Beschreibung

Im Schutzgebiet ist es untersagt, ohne vorherige Genehmigung durch die Gemeinde Poing, die geschützten Bäume zu beseitigen, zu beschädigen oder in ihrer typischen Erscheinungsform wesentlich zu verändern. Von dieser Genehmigungspflicht sind ausgenommen Obstbäume (nicht aber Walnussbäume und Esskastanien), Fichten, Wald im Sinne des Waldgesetzes und Bäume in Baumschulen oder Gärtnereien.

Fristen

Fristen

Gem. § 39 Abs. 5 Nummer 2 des Bundesnaturschutzgesetzes ist eine zulässige Durchführung von Arbeiten wie die Fällung und Rodung von Bäumen und Sträuchern zum Schutz vorhandener oder potentieller Brutvögel nur in der Zeit vom 01.10. bis 28./29.02. jeden Jahres erlaubt. Außerhalb dieser Zeit sind Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit zulässig, für alle anderen Gründe ist eine Genehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ebersberg durch Sie einzuholen.

Kosten

Pro Genehmigungsbescheid:

1-5 Bäume      30,00 €
6-10 Bäume     60,00€
11-15 Bäume   90,00€ usw.
Pro Ablehnungsbescheid: 15,00€

Verfahrensablauf

Antrag geht im Bauamt ein

Antrag wird durch Baubetriebshof geprüft (ggf. Ortseinsicht)

Bescheid wird erstellt

Rechtsgrundlage
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Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Planen und Bauen (Fachbereich 3 Sachgebiet 3.1), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 306
+49 (0) 8121 97 94 307

bzw. online

( Kontakt Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 4, 85586 Poing
Zi. 007 (EG)

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