Bürgerbüro
Fachbereich 1
Sachgebiet 1.2
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Rathausstr. 3, 85586 Poing
Zi. 006 bis 010 (EG)
Terminvereinbarung
Öffnungszeiten
Wer in Bayern den Fischfang ausüben will, benötigt einen Fischereischein und muss eine Fischereiabgabe leisten.
Wer den Fischereischein erhalten will, muss i.d.R. die Fischerprüfung in Bayern erfolgreich abgelegt haben. Die in einem anderen Land der BRD abgelegte Fischerprüfung wird unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt.
Fischereischein auf Lebenszeit
Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt. Auf Antrag wird dieser mit unbeschränkter Geltungsdauer ausgestellt (Einmalzahlung der Fischereiabgabe). Der Fischereischein auf Lebenszeit kann auch mit einer Geltungsdauer für fünf aufeinander folgende Jahre (Einmalzahlung der Fischereiabgabe für einen Zeitraum von fünf Jahren) erteilt werden.
Jugendfischereischein
Der Jugendfischereischein in Bayern wurde zum 1.Januar 2025 abgeschafft.
Minderjährige ab 7 Jahren dürfen ohne eigenen Fischereischein angeln, wenn sie eine gültige Angelkarte (Erlaubnisschein) haben und von einer volljährigen Person mit regulärem Fischereischein begleitet werden. Der Erlaubnisschein wird direkt beim Angelverein ausgestellt. Ein behördlicher Antrag ist für unter 18-Jährige ohne Prüfung somit nicht mehr nötig.
Unabhängig davon können Jugendliche ab 14 Jahren nach bestandener Fischerprüfung den Fischereischein auf Lebenszeit erwerben.
Jahresfischereischein
Den Jahresfischereischein erhalten grundsätzlich volljährige Personen, welche sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und hier keinen Wohnsitz haben (z. B. Tourist). Die Befugnis zur Ausübung des Fischfangs im Herkunftsland, ist glaubhaft zu machen. Der Jahresfischereischein ist innerhalb eines Jahres für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten gültig.
Die Antragstellung eines Fischereischeins ist grundsätzlich nur durch persönliche Vorsprache bei der zuständigen Gemeinde möglich.
Eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig.
Zur Terminvereinbarung kommen Sie hier.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Fischereischeinbeantragung mit:
Nachweis der bestandenen Fischerprüfung oder gleichgestellten Prüfung
(soweit vorhanden) bisherigen Fischeischein
aktuelles Lichtbild
Jeweilige Gebühr sowie Abgabe [vgl. Kosten]
Ausweisdokument (Pass, Personalausweis, Kinderreisepass)
Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen
Ggf. Führungszeugnis
Die Kosten setzen sich aus der Fischereischeingebühr und der Fischereiabgabe zusammen.
Fischereischeingebühr:
Jahresfischereischein für Touristen: 7,50€
Fischereischeinabgabe:
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