Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (einschließlich Knappschaftsversicherung) werden auf Antrag gewährt.
Dies betrifft Altersrenten, Hinterbliebenenrenten und Erwerbsminderungsrenten.
Hinweis zu den Antragsunterlagen für die Rente: Antragsunterlagen für die Beantragung der Rente in Papierform können über die Gemeinde Poing nicht ausgegeben bzw. bezogen werden.
Bitte vereinbaren Sie alternativ einen Termin bei unserem Rentenberater oder beziehen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen direkt über die Deutsche Rentenversicherung.
Zuständig für die Bearbeitung der jeweiligen Anträge sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Antragstellung kann über die Versicherungsträger, die staatlichen und städtischen Versicherungsämter, die Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung und auch über die Gemeinden erfolgen.