Wenn Sie eine Wohnung in Poing beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde (Gemeinde Poing - Bürgerbüro) anmelden.
Beziehen Sie eine Wohnung, so sind Sie verpflicht
Bestätigung des Wohnungsgebers (z.B. Ihres Vermieters oder der Hausverwaltung) -> Wohnungsgeberbestätigung Ausweisdokumente (Pass und/oder Personalausweis) bei Anmeldung von Familienangehörig
Bestätigung des Wohnungsgebers (z.B. Ihres Vermieters oder der Hausverwaltung) -> Wohnungsgeberbestätigung Ausweisdokumente (Pass und/oder Personalausweis) bei Ummeldung von Familienangehörig
Beziehen Sie eine Wohnung, so sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde.
Ehegatten, Le
1. Persönliche Anmeldung
Für die persönliche Anmeldung sprechen Sie bitte bei der Gemeinde Poing (Bürgerbüro) vor. Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen (s. “Unterlagen”) mit. Gerne können Sie
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen. Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen anmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße
Stammtisch pflegende Angehörige in Kooperation mit der Caritas
Die Gemeinde Poing bietet auch in Kooperation mit der Caritas eine Gesprächsgruppe für Senioren, Angehörige oder weitere Helfende an.&nb
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