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3221. Grabstätte - Beantragung Nutzungsrecht  
Der Antrag auf Erwerb eines Grabnutzungsrechts kann mündlich oder schriftlich erfolgen.  
3222. Grabstätte - Beantragung Nutzungsrecht - Fristen  
Fristen Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte muss am Tag der Beisetzung bestehen. Die Verlängerung des Nutzungsrechts muss vor Ablauf der bisherigen Nutzungsdauer beantragt werden.  
3223. Grabstätte - Beantragung Nutzungsrecht  
Vor der Beisetzung muss bei der Gemeinde ein Grabnutzungsrecht beantragt werden. Die nähere Ausgestaltung dieses Nutzungsverhältnisses regelt die Friedhofssatzung. Das Nutzungsrecht wird auf 12 Jah  
3224. Personenstandsurkunde  
Die Ausstellung einer Personenstandsurkunde kann beim Standesamt persönlich, schriftlich oder online beantragt werden. -> Geburtsurkunde, Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde oder Sterbeurkun  
3225. Personenstandsurkunde - Fristen  
Fristen Personenstandsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu einer Frist von 30 Jahren aus den Sterberegistern, 80 Jahre aus den Ehe- und Lebenspartnerschaftsregistern 110 Jah  
3226. Personenstandsurkunde  
Die Standesbeamten stellen aus den Personenstandsregistern (Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister) folgende Personenstandsurkunden aus: Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartn  
3227. Ehefähigkeitszeugnis  
Der Antrag kann mündlich oder schriftlich gestellt werden. Der Antrag sollte mündlich gestellt werden, wenn der/die Antragsteller(in) ihren/seinen Wohnsitz in Poing oder Anzing hat. Besteht kein Wohn  
3228. Ehefähigkeitszeugnis - Fristen  
Fristen Das Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.  
3229. Ehefähigkeitszeugnis  
Vor der Eheschließung im Ausland sollte(n) sich der oder die Deutsche(n) ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis bei dem zuständigen deutschen Standesamt ausstellen lassen. Zuständig dafür ist das Stand  
3230. Namenserklärung - Fristen  
Fristen Namensrechtliche Erklärungen können nur dann wirksam werden, wenn deren Fristen eingehaltene wurden. Diese ergeben sich aus den jeweils einschlägigen Bestimmungen (BGB). Ihr Standesamt berät  
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