4709 Treffer:
3271. Fundbüro - Sie haben einen Gegenstand verloren?  
Beim Abholen einer Fundsache bitten wir Sie, -Ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. -Können Sie die Fundsache nicht selbst abholen, hat Ihr Vertreter eine Vollmacht vorzulegen. -Minder  
3272. Fundbüro - Sie haben einen Gegenstand verloren?  
Hier können Sie Ihren Verlust online melden und nachforschen, ob Ihr verlorener Gegenstand gefunden wurde.  
3273. Fundbüro - Sie haben einen Gegenstand verloren?  
Für die Abwicklung der Vorgänge im Fundbüro werden keine Gebüren erhoben.  
3274. Fundbüro - Sie haben einen Gegenstand gefunden?  
Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt bei einem Wert des Fundgegenstandes bis 500 EUR 5 %, für den Mehrwert, ab einem Wert von 500 EUR, 3 % dieses Wertes. Beim F  
3275. Fundbüro - Sie haben einen Gegenstand gefunden?  
Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegensta  
3276. Fundbüro - Sie haben einen Gegenstand gefunden?  
Für die Abwicklung der Vorgänge im Fundbüro werden keine Gebüren erhoben.  
3277. Fundbüro - Sie haben einen Gegenstand gefunden?  
Beim Abholen einer Fundsache durch den Eigentümer oder den Finder (nach Beendigung der Aufbewahrungsfrist) bitten wir Sie, Ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Können Sie die Fundsach  
3278. Beratung & Hilfen - Selbsthilfegruppen  
Selbsthilfegruppen Kreuzbund Poing Frau Zimmer Gebrüder-Asam-Str. 6 85586 Poing Tel: 089/903 76 54 Selbsthilfegruppe Diagnose Krebs Frau Christine Seehafer Schulstraße 29 C 85586 Poing Tel:  
3279. Beratung & Hilfen  
Poinger Tafel und Poinger helfen Poingern Frau Christine Bloch Gotenweg 10 85586 Poing Tel: 08121/80 834 http://www.Poinger-Tafel.de Secondhandladen für Kinderbekleidung Bürgerstraße 3 85586 Poing  
3280. Reisepass - Gültigkeit  
Gültigkeit Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre Nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre Vorläufiger Reisepa  
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