In Bayern regelt das Bayerische Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG), wann Verkaufsstellen schließen müssen. In der Regel dürfen Verkaufsstellen werktags von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet sein. An Sonn
In Bayern regelt das Bayerische Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG), wann Verkaufsstellen schließen müssen. In der Regel dürfen Verkaufsstellen werktags von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet sein. An Sonn
In Bayern regelt das Bayerische Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG), wann Verkaufsstellen schließen müssen. In der Regel dürfen Verkaufsstellen werktags von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet sein. An So
Rathaus-Service: Ladenschluss
In Bayern regelt das Bayerische Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG), wann Verkaufsstellen schließen müssen. In der Regel dürfen Verkaufsstellen werktags von 6:00 Uhr bis
Ausnahmen
Zusätzlich lässt das Bayerische Ladenschlussgesetz die Möglichkeit zu, folgende Ausnahmen zu beantragen:
Beantragung einer befristeten Einzelfallausnahme
Anzeige einer individuellen ver
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