4601 Treffer:
3343. Sondernutzung (Straße und Grünanlagen)  
Sondernutzungen: § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Straßenanlieger:§ 8a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Abschnitt 3 - Gemeingebrauch und Sondernutzung: Art. 18, 18a, 19, 21, 22, 22  
3344. Sondernutzung (Straße und Grünanlagen)  
Der Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis muss bei der jeweils zuständigen Behörde gestellt werden: Für Kreisstraßen ist das Landratsamt Ebersberg und für Gemeindestraßen die Gemei  
3348. Ladenschluss  
§ 2 Ladenschlussgesetz (LadSchlG) Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 3 ff. Ladenschlussgesetz (LadSchlG) Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 6 Ladenschlussgesetz (LadSchlG) Rechtsgrundlagen, baye  
3349. Ladenschluss  
Derzeit können Ausnahmeersuchen nach § 23 Abs. 1 LadSchlG hinsichtlich erweiterter Ladenöffnungszeiten einmal jährlich pro Kommune u.a. positiv beschieden werden, wenn die Veranstaltung werktags stat  
3350. Ladenschluss  
 
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