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3471. Geburt - Anzeige  
Für die Anzeige einer Geburt fallen keine Gebühren an.  
3472. Geburt - Anzeige  
Nach Anzeige einer Geburt nimmt das Standesamt die Beurkundung im Geburtenregister vor. Dabei werden folgende Daten über das Kind und seine Eltern eingetragen: Tag, Uhrzeit und Ort der Geburt,  
3473. Geburt - Anzeige  
Vaterschaftsanerkennung Personenstandsurkunde - Ausstellung  
3474. Sterbefall - Anzeige  
Geburtsurkunde der/des Verstorbenen Erforderliche Unterlage, bayernweit:Nachweis über den letzten Wohnsitz Erforderliche Unterlage, bayernweit:ärztliche Bescheinigung über den Tod  
3475. Gestattung, gaststättenrechtliche  
§ 12 Gaststättengesetz (GastG) "Gestattung" Rechtsgrundlagen, bayernweit: Anlage zur Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz  
3476. Gestattung, gaststättenrechtliche  
Gestattungsvoraussetzung ist insbesondere der besondere Anlass. Dieser ist auch im Antrag näher darzulegen. Ggf. kann auch eine Überprüfung der Zuverlässigkeit veranlasst sein, insbesondere wenn di  
3479. Negativzeugnis für Hunde  
Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit Rechtsgrundlagen, bayernweit: Art. 18, 37 und 37a Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet  
3480. Veranstaltungsanzeige  
 
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