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3491. Einheimischenmodell  
 
3492. Baumschutz-Baumfällung  
Baumschutzverordnung  
3495. Bürgermeister - Die Bürgermeister seit 1809  
Die Bürgermeister seit 1809  
3496. Isolierte Befreiung  
Art. 63 Bayerische Bauordnung § 31 Baugesetzbuch  
3497. Isolierte Befreiung  
Eine Abweichung kann erteilt werden, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung, von der abgewichen werden soll und unter Würdigung der nachbarlichen Belange mit den öffent  
3498. Isolierte Befreiung  
 
3499. Isolierte Befreiung  
Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen  
3500. Isolierte Befreiung  
Die betroffenen Grundstücksnachbarn sind durch Unterschrift am Verfahren zu beteiligen  
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