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3491. Übermittlungssperre  
 
3492. Auskunftssperre  
Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe gegenüber der Meldebehörde glaubhaft machen. Dazu können Tatsachen dienen, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen glaubhaft machen. Die Sp  
3493. Strassenutzung Veranstaltung  
Übermäßige Straßenbenutzung: § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Sondernutzungen: § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Art. 18 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Ar  
3495. Freizeitgestaltung  
 
3496. Freizeitgestaltung - Bedingungen und Regeln für die Boule-Set-Ausleihe  
Bedingungen und Regeln für die Boule-Set-Ausleihe •    Ausleihende Person muss für einen sachgemäßen Umgang mit den Boule-Sets sorgen •    Die Gemeinde Poing übernimmt  
3497. Hausnummer  
Satzung über die Hausnummerierung  
3498. Hausnummer  
 
3499. Hausnummer  
 
3500. Hausnummer  
Es kann jederzeit ein neues Hausnummernschild telefonisch oder per Mail im Bauamt der Gemeinde Poing beantragt werden.  
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