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3501. Feuerwehrdienst - Erstattung Leistungen  
Für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst: Alle geeigneten Personen können Feuerwehrdienst in der Gemeinde leisten, in der sie eine Wohnung haben, und in der Gemeinde, in der sie einer regelmäßigen  
3504. Feuerwehrdienst - Erstattung Leistungen  
Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) - BayFwG: Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) Vom 23. Dezember 1981 (BayRS III S. 630) BayRS 215-3-1-I (Art. 1–32) - Bürgerservice (gesetze-bayern.de) Ver  
3506. Ortsentwicklung - Baugebiet W 7, Veröffentlichung der Käufer / Bauträger der gemeindlichen Bauquartiere WA 8.3, 9.1, 9.2 und 9.3  
Baugebiet W 7, Veröffentlichung der Käufer / Bauträger der gemeindlichen Bauquartiere WA 8.3, 9.1, 9.2 und 9.3 Nachdem nunmehr die Veräußerung der o.g. Bauquartiere abgeschlossen ist, werden die Käuf  
3507. Stundung - Ratenzahlung  
Der Antrag auf Stundung und Ratenzahlung ist zu begründen und mit relevanten Nachweisen zu belegen.  
3508. Stundung - Ratenzahlung  
Anträge auf Aussetzung der Vollziehung sind bei dem für Sie zuständigen Finanzamt zu stellen.  
3509. Stundung - Ratenzahlung  
§ 222 ff AO (Abgabenordnung)  
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