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3612. Grabstätte - Beantragung Nutzungsrecht  
Friedhofssatzung Friedhofsgebührensatzung  
3613. Namenserklärung  
Damit eine namensrechtliche Erklärung wirksam wird, muss sie öffentlich beurkundet oder beglaubigt werden. Zuständig dafür ist das Standesamt oder ein Notar/in. Die Beteiligten müssen persönlich…  
3614. Namenserklärung  
Die Möglichkeiten einer Namensänderung auf Grund bürgerlich-rechtlicher Bestimmungen sind ziemlich umfangreich. Ob die jeweiligen Voraussetzungen dafür vorliegen, kann nur das Standesamt beurteilen.…  
3617. Feldgeschworene  
 
3618. Feldgeschworene  
 
3619. Feldgeschworene  
 
3620. Feldgeschworene  
 
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