Anmeldung der Eheschließung: 55,00 € Diese Gebühr erhöht sich, wenn z.B. ausländisches Recht zu beachten ist.
Eheschließung nicht bei Anmeldestandesamt: 40,00 € Eheschließung am Samstag: 60,00 €
Unionsbürger/in oder Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nicht Deutsch im Sinne des Artikels
§§ 1 - 8 und 12 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
Verordnung übe
Für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst:
Alle geeigneten Personen können Feuerwehrdienst in der Gemeinde leisten, in der sie eine Wohnung haben, und in der Gemeinde, in der sie einer regelmäßigen
Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) - BayFwG: Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) Vom 23. Dezember 1981 (BayRS III S. 630) BayRS 215-3-1-I (Art. 1–32) - Bürgerservice (gesetze-bayern.de)
Ver
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