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3731. Details Unterscheidung Führungszeugnisse - Führungszeugnis für eine Behörde - Belegart "0"  
Führungszeugnis für eine Behörde - Belegart "0" Für den Inhalt eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde gelten gemäß §32 Abs. 3 und 4 BZRG Besonderheiten. Danach sind in ein solches behö  
3732. Details Unterscheidung Führungszeugnisse - Europäisches Führungszeugnis  
Europäisches Führungszeugnis Bürgerinnen und Bürger, die -neben oder anstatt der deutschen- die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Uni  
3733. Details Unterscheidung Führungszeugnisse - Führungszeugnis für private Zwecke - Belegart "N"  
Führungszeugnis für private Zwecke - Belegart "N" Der Inhalt des Führungszeugnisses richtet sich nach § 32 BZRG. Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz an Ihre private Meldeanschrift  
3734. schriftliche Antragstellung  
In einem schriftlichen (formlosen) Antragsschreiben an das Einwohnermeldeamt sind folgende Daten anzugeben: Familienname (gegebenenfalls Geburtsname) Vorname(n) Geburtsdatum, Ge  
3735. Führungszeugnis  
Die Vorlage eines Führungszeugnisses wird von verschiedenen Stellen gefordert. Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt.  
3736. Führungszeugnis  
Gebühr für alle Arten:  13,00 Euro Barzahlung EC-Karte  
3737. Führungszeugnis  
Bearbeitungszeit beträgt für Führungszeugnis jeder Art bis zu 20 Arbeitstage Im Regelfall 20 Arbeitstage mit ausländischer europäischer Staatsangehörigkeit  
3738. Führungszeugnis  
bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder Reisepass Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, sind die Postadresse der anfordernden Behörde sowie der Verwendungs  
3739. Führungszeugnis  
Bei den Führungszeugnissen unterscheidet man: für private Zwecke (Belegart "N) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "0") erweitertes Führungszeugnis europäisches Führungszeugnis [mehr]  
3740. Flächennutzungsplan  
Der Flächennutzungsplan dient als Planwerk für die zukünftige gemeindliche Entwicklung. Die Gemeinde Poing verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan vom 27.06.1984, genehmigt am 01.02.1984 mit  
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