Für die Unterbringung werden monatliche Nutzungsgebühren entsprechend der Obdachlosenunterkunftsgebührensatzung in der jeweils geltenden Satzung erhoben.
Zur Vorsprache bei der Obdachlosenbehörde sind folgende Unterlagen mitzubringen:
-Personalausweis oder Reisepass
-Krankenversicherungskarte
-Nachweise, welche zur Obdachlosigkeit geführt haben
Zur vorübergehenden Unterbringung Obdachloser unterhält die Gemeinde Poing Obdachlosenunterkünfte als öffentliche Einrichtung. Es handelt sich dabei um Gemeinschaftsunterkünfte.
Eine unerlaubte Sondernutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß Art. 66 Nr. 2 BayStrWG mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Daneben hat die Gemeinde die Möglichkeit, die Beseitigung d
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