4602 Treffer:
4142. Feuerbeschau  
Zunächst keine (d.h. die Kosten der Feuerbeschau werden von den Gemeinden getragen), ggf. gebührenpflichtige Mängelbeseitigungsanordnungen.  
4143. Feuerbeschau  
Die Verordnung über die Feuerbeschau legt insbesondere fest, welchem Zweck die Feuerbeschau dient, auf was sich die Feuerbeschau erstreckt, wer für die Durchführung der Feuerbeschau zuständig ist und  
4144. Feuerbeschau - Rathaus-Service: Feuerbeschau  
Rathaus-Service: Feuerbeschau  
4145. Feuerbeschau  
 
4146. Feuerbeschau  
 
4147. Feuerwerk abbrennen  
Anzeigeverfahren sind kostenlos. Die Gebühren für Ausnahmebewilligungen und Genehmigungen werden aufwandsbezogen berechnet.  
4148. Feuerwerk abbrennen  
für Anzeigeverfahren: Sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder Befähigungsschein Erforderliche Unterlage, bayernweit: für Genehmigungsverfahren: Nachweis, dass es beim Abbrennen des Feuerwerks nicht  
4149. Feuerwerk abbrennen  
Jedes Abbrennen von Feuerwerk ist anzeige- oder genehmigungspflichtig, je nach Kategorie des Feuerwerks und der Fachkunde des durchführenden Personenkreises. Ausnahme hiervon ist das Abbrennen v  
4150. Feuerwerk abbrennen - Rathaus-Service: Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie F2  
Rathaus-Service: Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie F2  
Suchergebnisse 4141 bis 4150 von 4602