Beurkundung im Geburtenregister: 70,00 €
Beurkundung im Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister: 55,00 €, zzgl. 30,00 €, wenn ausländisches Recht zu beachten ist.
Beurkundung im Sterberegister: 50
Ist ein Deutscher/eine Deutsche im Ausland geboren oder gestorben, so kann der Personenstandsfall, auf Antrag, in einem deutschen Geburtenregister oder Sterberegister nachträglich beurkundet werden.
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit haben die Eigentümer (auch Hinteranlieger) die vor dem Grundstück liegende Gehbahn auf eigene Kosten zu reinigen.
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