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4291. Amtliche Beglaubigung  
Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen. Mit der Beglaubigung von Do  
4292. Amtliche Beglaubigung - Rathaus-Service: Amtliche Beglaubigung  
Rathaus-Service: Amtliche Beglaubigung  
4293. Amtliche Beglaubigung  
 
4294. Amtliche Beglaubigung  
 
4295. Amtliche Beglaubigung  
 
4296. Sterbefall - Anzeige  
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowi  
4297. Sterbefall - Anzeige - Rathaus-Service: Sterbefall - Anzeige  
Rathaus-Service: Sterbefall - Anzeige  
4298. Sterbefall - Anzeige  
 
4299. Sterbefall - Anzeige  
 
4300. Sterbefall - Anzeige  
 
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