4825 Treffer:
4371. Veranstaltungsanzeige  
 
4372. Verkehrsrechtliche Anordnung  
Anordnung zur Beschilderung ab 13 €. Kosten sind abhängig von der Dauer der Baustelle.  
4373. Verkehrsrechtliche Anordnung  
Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert werden. Die Beschilderung zur Sicherung solcher Baustellen wird regelmäßig von den Straßenverkehrsbehörden ang  
4374. Verkehrsrechtliche Anordnung - Rathaus-Service: Straßenverkehr; Einholung einer Anordnung zur Baustellensicherung  
Rathaus-Service: Straßenverkehr; Einholung einer Anordnung zur Baustellensicherung  
4376. Lotterie  
1 Promille des genehmigten Spielkapitals, mindestens jedoch 30 Euro; soweit eine Lotterie als allgemein erlaubt gilt, fallen keine Verwaltungskosten an.  
4377. Lotterie  
Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind anzuzeigen.  
4378. Lotterie - Rathaus-Service: Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen  
Rathaus-Service: Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen  
4379. Strassenutzung Veranstaltung  
Je nach Umfang der Veranstaltung 10,20 bis zu 2301,00 Euro. Je nach Umfang der Veranstaltung und der Auflagen kommen auf den Veranstalter noch Kosten für die verkehrsrechtlichen Maßnahmen z. B. für  
4380. Strassenutzung Veranstaltung  
Der öffentliche Straßenraum wird in vielfältiger Weise genutzt. Bei Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen sind grundsätzlich die Vorgaben des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG),  
Suchergebnisse 4371 bis 4380 von 4825