Zur vorübergehenden Unterbringung Obdachloser unterhält die Gemeinde Poing Obdachlosenunterkünfte als öffentliche Einrichtung. Es handelt sich dabei um Gemeinschaftsunterkünfte.
Eine unerlaubte Sondernutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß Art. 66 Nr. 2 BayStrWG mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Daneben hat die Gemeinde die Möglichkeit, die Beseitigung…
Für die Antragstellung bitten wir Sie, Kontakt mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Poing aufzunehmen. Formulare senden wir Ihnen entweder auf dem Postwege oder per E-Mail zu.
Antragsberechtigt sind nur Vereine, Organisationen bzw. Veranstalter aus Poing oder den direkt angrenzenden Gemeinden sowie Antragsteller, bei denen die Gemeinde Poing selbst ein Interesse an der…
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