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4401. Namenserklärung  
Namensänderung (externer Link)  
4402. Namenserklärung  
Nachweis über die bisherige Namensführung Ausweise der Beteiligten Im Einzelfall sind weitere Unterlagen (z.B. Scheidungsbeschluss, Einbürgerungsurkunde, Sorgeerklärung etc.) erforderlich.   
4403. Ehefähigkeitszeugnis  
Eheschließung Namenserklärung  
4404. Ehefähigkeitszeugnis  
Die Gebühr beträgt 55,00 €, wenn beide Eheschließenden Deutsche sind. Wenn einer der Beteiligten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, dann erhöht sich die Gebühr i.d.R. um 30,00 €. Zahl  
4405. Namenserklärung  
Erstmaliger Namenserwerb bei Geburtsbeurkundung und im Zusammenhang mit einer Eheschließung: gebührenfrei. Ansonsten: 30,00 €. Bescheinigung darüber: 12,00 €. Zahlung vor Ort in bar oder Karten  
4406. Namenserklärung  
Der Name einer natürlichen Person setzt sich i.d.R. aus Familiennamen und Vornamen zusammen und unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Richtet sich die Namensführung einer Person  
4407. Namenserklärung - Rathaus-Service: Namenserklärung  
Rathaus-Service: Namenserklärung  
4408. Namenserklärung  
 
4409. Ehefähigkeitszeugnis  
Das Ehefähigkeitszeugnis wird nach Prüfung der Ehevoraussetzungen auf einem mehrsprachigen Formblatt ausgestellt. Eine Übersetzung ist dann in den meisten Fällen nicht erforderlich. Ob das Ehefähigk  
4410. Ehefähigkeitszeugnis  
Sind beide Eheschließenden Deutsche, müssen sie die gleichen Unterlagen vorlegen, die auch für eine Eheschließung im Inland erforderlich sind. Ist nur ein Eheschließender deutsch, müssen für den au  
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