4890 Treffer:
4441. Lotterie  
1 Promille des genehmigten Spielkapitals, mindestens jedoch 30 Euro; soweit eine Lotterie als allgemein erlaubt gilt, fallen keine Verwaltungskosten an.  
4442. Lotterie  
Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind anzuzeigen.  
4443. Lotterie - Rathaus-Service: Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen  
Rathaus-Service: Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen  
4444. Strassenutzung Veranstaltung  
Je nach Umfang der Veranstaltung 10,20 bis zu 2301,00 Euro. Je nach Umfang der Veranstaltung und der Auflagen kommen auf den Veranstalter noch Kosten für die verkehrsrechtlichen Maßnahmen z. B.…  
4445. Strassenutzung Veranstaltung  
Der öffentliche Straßenraum wird in vielfältiger Weise genutzt. Bei Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen sind grundsätzlich die Vorgaben des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes…  
4446. Strassenutzung Veranstaltung - Rathaus-Service: Straßenbenutzung; Beantragung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung  
Rathaus-Service: Straßenbenutzung; Beantragung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung  
4449. Sondernutzung (Straße und Grünanlagen)  
Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach Dauer und Umfang der Sondernutzung. Auskünfte darüber erteilt das Ordnungsamt der Gemeinde Poing.  
4450. Sondernutzung (Straße und Grünanlagen)  
Antragsformular, Lageplan  
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