4825 Treffer:
4481. Ehefähigkeitszeugnis  
Eheschließung Namenserklärung  
4482. Ehefähigkeitszeugnis  
Die Gebühr beträgt 55,00 €, wenn beide Eheschließenden Deutsche sind. Wenn einer der Beteiligten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, dann erhöht sich die Gebühr i.d.R. um 30,00 €. Zahl  
4483. Namenserklärung  
Erstmaliger Namenserwerb bei Geburtsbeurkundung und im Zusammenhang mit einer Eheschließung: gebührenfrei. Ansonsten: 30,00 €. Bescheinigung darüber: 12,00 €. Zahlung vor Ort in bar oder Karten  
4484. Namenserklärung  
Der Name einer natürlichen Person setzt sich i.d.R. aus Familiennamen und Vornamen zusammen und unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Richtet sich die Namensführung einer Person  
4485. Namenserklärung - Rathaus-Service: Namenserklärung  
Rathaus-Service: Namenserklärung  
4486. Namenserklärung  
 
4487. Ehefähigkeitszeugnis  
Das Ehefähigkeitszeugnis wird nach Prüfung der Ehevoraussetzungen auf einem mehrsprachigen Formblatt ausgestellt. Eine Übersetzung ist dann in den meisten Fällen nicht erforderlich. Ob das Ehefähigk  
4488. Ehefähigkeitszeugnis  
Sind beide Eheschließenden Deutsche, müssen sie die gleichen Unterlagen vorlegen, die auch für eine Eheschließung im Inland erforderlich sind. Ist nur ein Eheschließender deutsch, müssen für den au  
4489. Ehefähigkeitszeugnis - Rathaus-Service: Ehefähigkeitszeugnis  
Rathaus-Service: Ehefähigkeitszeugnis  
4490. Ehefähigkeitszeugnis  
Grundsätzlich werden in der Bundesrepublik Deutschland Ehen auch dann anerkannt, wenn sie im Ausland geschlossen werden. Allerdings muss die Ehe dann in der Form geschlossen werden, die in dem jewei  
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