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491. STADTRADELN  
Das Stadtradeln ist bald vorbei So schnell geht’s – das dreiwöchige Stadtradeln endet am Donnerstag, den 12. Juni 2025. Jede und jeder hat noch bis einschließlich Donnerstag, den 19. Juni 2025 Zeit,  
492. STADTRADELN - Das Stadtradeln ist bald vorbei  
Das Stadtradeln ist bald vorbei So schnell geht’s – das dreiwöchige Stadtradeln endet am Donnerstag, den 12. Juni 2025. Jede und jeder hat noch bis einschließlich Donnerstag, den 19. Juni 2025 Zeit,  
493. Personenstandsurkunde  
Die Standesämter stellen Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie Abschriften aus den jeweiligen Registern aus, wenn sie das jeweilige Personenstandsregister führen oder die Per  
494. Personenstandsurkunde  
Gebühr für eine Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde: 12,00 EUR Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister: 12,00 EU  
495. Melderegisterauskunft (einfach)  
bei postalischer oder persönlicher Antragstellung: Gebühr: 10,00 Euro Zahlung vor Ort: bar / EC-Karte als Online-Auskunft: Gebühr: 8.00 EUR Zahlung online: E-Payment  
496. Melderegisterauskunft (einfach)  
Wenn Sie eine Person suchen (z. B. frühere Bekannte, Schulfreunde) so besteht für Sie die Möglichkeit, bei der jeweiligen Meldebehörde oder über das Internet (gegen Gebühr) eine Melderegisterauskunft  
497. Meldebescheinigung einfach und erweitert  
Meldebestätigung Bei einer Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung erhält jede meldepflichtige Person unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung; eine amtliche Meldebestätigung. Diese dient lediglich  
498. Meldebescheinigung einfach und erweitert  
Auf Antrag kann je nach Verwendungszweck eine Meldebescheinigung ausgestellt werden, die weitere Daten enthalten darf: - gesetzlicher Vertreter, Ehegatte und minderjährige Kinder jeweils mit Famili  
499. Gewerbeummeldung  
Bei der Gewerbeummeldung wird zwischen der verpflichtenden Ummeldung und der freiwilligen Ummeldung unterschieden:   Verpflichtende Ummelde Gründe: - Verlegung des Betriebs - Erweiterun  
500. Gewerbeummeldung  
Verpflichtende Ummeldung: 25,00 EUR Freiwillige Ummeldung: 25,00 EUR Zahlung vor Ort: bar / EC-Karte Zahlung online: E-Payment  
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