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571. Negativzeugnis für Hunde  
Die Regelungen über Haltung, Züchtung und Ausbildung von sogenannten ''Kampfhunden'' wurden zum Schutz der Bevölkerung vor Angriffen von besonders aggressiven und gefährlichen Hunden erlassen. In Ba  
572. Geschwisterermäßigung  
Die Höhe der Ermäßigung der Elternbeiträge bemisst sich nach Anzahl der gleichzeitig in Kindertageseinrichtungen, in der Mittagsbetreuung und/oder Tagespflege betreuten Kinder einer Familie. Nur die  
573. Vereinsförderung  
Poing hat eine Vielfalt an Vereinen zu bieten. Ob kulturell, sportlich oder handwerklich, für jedermann ist etwas geboten. Um unsere ortsansässigen Vereine zu unterstützen, können Poinger Vereine b  
574. Auskunftssperre  
Sie können Ihre Daten durch die Meldebehörde (Gemeinde Poing - Bürgerbüro) im Melderegister sperren lassen (Auskunftssperre). Wenn Sie gegenüber Ihrer Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubh  
575. Schlüsselanhänger  
Schlüsselanhänger für die Kontaktnachverfolgung Unsere Seniorenbeauftragten im Bürgerhaus verteilen kostenlose Schlüsselanhänger für die Luca-App. Bürgerinnen und Bürger ohne Smartphone können so ih  
576. Impfen  
Impfungen bei Haus- und Fachärzten Selbstverständlich bieten auch Haus- und Fachärzte im Landkreis eine Corona-Schutzimpfung an – in der Regel mit Terminvereinbarung. Terminvereinbarungen Wenn Sie  
577. Radverkehrskonzept  
Radverkehrskonzept der Gemeinde Poing Die Gemeinde Poing hat durch die Planungsgesellschaft Stadt-Land-Verkehr (PSLV) aus München ein Radverkehrskonzept erstellen lassen. Das Konzept wurde dem Gemein  
578. Isolierte Befreiung  
Isolierte Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften, isolierte Befreiung oder Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes (nur verfahrensfreie Bauvorhaben) Bei verfahrensfreien Bauvorhab  
579. Personalausweis - Verlust  
Ist Ihr deutscher Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Die Anzeige ist unverzüglich bei der Personalausweisbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde  
580. Nachbeurkundung  
Ist ein Deutscher/eine Deutsche im Ausland geboren oder gestorben, so kann der Personenstandsfall, auf Antrag, in einem deutschen Geburtenregister oder Sterberegister nachträglich beurkundet werden.  
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