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601. Eigentümerwechsel von Grundstücken mit Müllabfuhr  
Umschreibung der Mülltonnen wenn sich der Eigentümer des Grundstücks geändert hat Die Änderung der Müllabfuhr kann sowohl durch den bisherigen als auch durch den neuen Grundstückseigentümer erfolgen  
602. Palfinger 12 2023  
Aktuelle Eingabepläne Baumbestand Freiflächen inklusive Bestand im Hintergrund Freiflächen mit Dachbegrünung Lageplan  Ebene I - 1. Kellergeschoss Ebene 0 - Erdgeschoss Ebene +1 - 1.  
603. AGFK Preisverleihung 2022  
Auszeichnung fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern 15 neue fahrradfreundliche Kommunen in Bayern Der Trend beweist: Das Fahrrad wird auch in den ländlichen Kommunen immer mehr als alternatives Ver  
604. Meldeformular Rathaus Poing - Ukraine Fluechtlinge  
Online-Meldeformular / Онлайн-форма звітності *Pflichtfelder Die von Ihnen eingegebenen Informationen verwenden wir ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens.  
605. Helferkreise  
Helferkreise in Poing Es haben sich 4 Helferkreise für die Unterstützung der Ukraine-Flüchtlinge in Poing gebildet. Wenn Sie mitwirken möchten oder konkrete Fragen haben, melden Sie sich bitte bei de  
606. Wohnraum  
Bereitstellung von Wohnraum Sollten Sie ein Zimmer in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus für die Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge bereitstellen wollen, können Sie diese hier melden: E-Mail schicken  
607. Winterradeln  
Winterradeln: Radfahren stärkt den Kreislauf und das Immunsystem Immer mehr Menschen entdecken das Radeln auch in der kalten Jahreszeit für sich. Mit positivem Effekt, denn Radfahren stärkt Kreislauf  
608. Bayern App  
Bayern App für digitale Behördengänge App geht´s: Behördengänge einfach digital! Von der Eheurkunde, dem Führungszeugnis bis hin zur Anmeldung eines Hundes – all diese Verwaltungsdienstleistungen las  
609. Lehrpfad in Grub  
Lehrpfad in Grub Der Lehrpfad und der Infopoint wurden im Juli 2021 offiziell eröffnet. Im Sommer 2021 ist ein repräsentativer, ansprechend gestalteter Informationspunkt, nahe des Besucherp  
610. Grabstätte Einverständniserklärung zur Beisetzung  
Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte hat die Person, die die Grabstätte bei der Friedhofsverwaltung erworben hat. Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte kann nur von einer Person, die ihren Wohnsitz  
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