4872 Treffer:
701. Melderegisterauskunft (einfach)  
bei postalischer oder persönlicher Antragstellung: Gebühr: 10,00 Euro Zahlung vor Ort: bar / EC-Karte als Online-Auskunft: Gebühr: 8.00 EUR Zahlung online: E-Payment  
702. Melderegisterauskunft (einfach)  
Wenn Sie eine Person suchen (z. B. frühere Bekannte, Schulfreunde) so besteht für Sie die Möglichkeit, bei der jeweiligen Meldebehörde oder über das Internet (gegen Gebühr) eine Melderegisterauskunft  
703. Meldebescheinigung einfach und erweitert  
Meldebestätigung Bei einer Anmeldung / Ummeldung oder Abmeldung erhält jede meldepflichtige Person unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung; eine amtliche Meldebestätigung. Diese dient lediglich  
704. Meldebescheinigung einfach und erweitert  
Auf Antrag kann je nach Verwendungszweck eine Meldebescheinigung ausgestellt werden, die weitere Daten enthalten darf: - gesetzlicher Vertreter, Ehegatte und minderjährige Kinder jeweils mit Famili  
705. Gewerbeummeldung  
Bei der Gewerbeummeldung wird zwischen der verpflichtenden Ummeldung und der freiwilligen Ummeldung unterschieden:   Verpflichtende Ummelde Gründe: - Verlegung des Betriebs - Erweiterun  
706. Gewerbeummeldung  
Verpflichtende Ummeldung: 25,00 EUR Freiwillige Ummeldung: 25,00 EUR Zahlung vor Ort: bar / EC-Karte Zahlung online: E-Payment  
707. Gewerbeabmeldung  
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. In diesem Fall muss das Gewerb  
708. Gewerbeabmeldung  
30,00 EUR Zahlung vor Ort: bar / EC-Karte Zahlung online: E-Payment  
709. Gewerbeanmeldung  
Der Beginn einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit ist bei der zuständigen Gewerbebehörde anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 1 GewO). Gewerbe ist jede nicht sozial unwertige, auf Gewinnerzielung ger  
710. Gewerbeanmeldung  
30,00 EUR Zahlung vor Ort: bar / EC-Karte Zahlung online: E-Payment  
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