Nutzungsbedingungen zum Verleih der IsarCard bzw. IsarCard65 in der Gemeinde Poing

Verfügbare Tickets können von allen Bürgerinnen und Bürgern (aus Gründen der Lesbarkeit nachfolgend Nutzer genannt), welche ihren Erstwohnsitz in Poing haben, ausgeliehen werden.

• Die IsarCard ist für jede Altersgruppe und zu jeder Uhrzeit gültig. Die Buchungs- und Ausgabestelle für zwei IsarCard´s ist im Rathaus, Rathausstraße 3 im Bürgerbüro (Erdgeschoss) angesiedelt. Eine IsarCard kann im Fachbereich 4 Generationen und Bildung, Friedensstraße. 3a (Nähe P+R-Gebäude) reserviert werden.

• Die IsarCard65 ist erst ab einem Alter von 65 Jahren zu jeder Uhrzeit gültig. Die Buchungs- und Ausgabestelle für drei IsarCard65 ist im Fachbereich 4 Generationen und Bildung, Friedensstraße. 3a angesiedelt (Nähe P+R-Gebäude). Zwei IsarCard65 können im Rathaus, Rathausstraße 3 im Bürgerbüro (Erdgeschoss) reserviert werden.

Sie wollen sich bei uns eine IsarCard oder IsarCard 65 vorbestellen?

Hier können Sie sich Ihr Ticket per Online-Reservierungsanfrage reservieren.

Sie können uns auch gerne eine E-Mail schicken. Geben Sie bitte an, wo Sie Ihr Ticket abholen wollen.  

Gerne dürfen Sie das Ticket auch persönlich oder telefonisch unter 08121 9794-150 /-151 /-152 /-153 /-154 (Bürgerbüro) oder 08121 97 94-401 /-402 /-403 (FB4 Generationen und Bildung) reservieren. 

Die Gemeinde Poing bietet seit 2019 einen kostenlosen Verleihservice an. Verfügbare Tickets können von allen Bürgerinnen und Bürgern welche ihren Erstwohnsitz in Poing haben, ausgeliehen werden. Das Ticket gilt für das Gesamtnetz des MVV im Rahmen der dortigen Bestimmungen.

Auf den Internetseiten des MVV finden Sie weitere Informationen zu den Tarifen.

Folgende Nutzungsbedingungen sind zum Verleih der IsarCard bzw. IsarCard65 festgelegt und zu beachten:

• Die Ticketausgabe erfolgt während der allgemeinen Parteiverkehrszeiten der Gemeinde. Es werden keine Sonderregelungen vereinbart.
• Als Haushalt zählen jede zusammen wohnende und eine wirtschaftliche Einheit bildende Personengemeinschaft sowie Personen, die alleine wohnen und wirtschaften.
• Die Tickets können nur an der Buchungs- und Ausgabestelle abgeholt und wieder abgegeben werden, bei welcher die Reservierungsbestätigung vorliegt.
• Das Ticket gilt für das Gesamtnetz des MVV im Rahmen der dortigen Bestimmungen. Auf den Internetauftritt des MVV wird hierzu verwiesen. https://www.mvv-muenchen.de/tickets/zeitkarten-abos/isarcard-abo/index.html
• Bei der Abholung des Tickets muss ein Formular mit den Daten des Nutzers ausgefüllt werden. Minderjährige Nutzer benötigen bei der Abholung zusätzlich eine formlose Einverständniserklärung mit Haftungsübernahme des/der Erziehungsberechtigen.
• Um das Ticket ausleihen zu können, muss eine Sicherheitsleistung in Höhe von 50 € hinterlegt werden.
• Bei Verlust oder Nichtabgabe der Karte wird diese Sicherheitsleistung in Höhe von 50 € einbehalten. Ferner haftet der Nutzer bis zu max. 1/12 der Kosten der entsprechenden Jahreskarte für eintretende Schäden (z.B. Wiederbeschaffung laufender Monat der IsarCard(65), Erwerb von entsprechenden Single-Tageskarten Gesamtnetz etc.).
• Der Nutzer kann sich das Ticket maximal vier Wochen im Voraus reservieren lassen.
• Es können maximal zwei Tickets pro Haushalt an einem Tag ausgeliehen werden.
• Die Tickets können maximal zweimal wöchentlich je Person (je nach Verfügbarkeit) auf zwei nicht aufeinander folgenden Tagen ausgeliehen werden.
• Die Tickets können maximal zweimal wöchentlich an einen Haushalt ausgegeben werden.
• Am Wochenende (Freitag bis Sonntag) können die Tickets einmal pro Monat an eine Person eines Haushalts ausgegeben werden.
• Die Tickets müssen am Folgetag spätestens um 08.30 Uhr persönlich bei der Stelle abgegeben werden, an welcher sie ausgegeben worden sind.
• Wer das Ticket am Freitag abholt um es für das Wochenende zu nutzen, hat bis Montag um 08.30 Uhr Zeit, die Tickets persönlich an der Buchungs- und Ausgabestelle abzugeben.
• Eine Annahme und Abgabe des Tickets und der damit verbunden Sicherheitsleistung ist auch durch eine andere Person mittels Vollmacht möglich.
• Die Gemeinde Poing behält sich bei Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen vor, diejenigen Nutzer von dem Verleih der Fahrkarten auszuschließen.
• Ein Rechtsanspruch besteht nicht.