Generationen und Bildung
Fachbereich 4
Sachgebiet 4.1
+49 (0) 8121 97 94 401
+49 (0) 8121 97 94 402
+49 (0) 8121 97 94 403
Friedensstraße 3a, 85586 Poing
Jedes Jahr veranstalten alle Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Poing Informationstage. Sobald die nächsten Termine feststehen, finden Sie die Terminübersicht an dieser Stelle!
Kinderkrippen, Kindergärten und Horte
In unserem interaktiven Ortsplan finden Sie eine Liste der Krippen, Kindergärten und Horte.
Sollten Sie für das aktuelle Betreuungsjahr noch keinen Platz erhalten haben, wenden Sie sich bitte direkt an die gewünschte Einrichtung. Wenn dort kein freier Platz zur Verfügung steht, ist Ihnen der Fachbereich 4 „Generationen und Bildung“, Sachgebiet „Verwaltung“ der Gemeinde Poing gerne behilflich. (Adresse siehe unten)
Die Anmeldungen werden grundsätzlich direkt über die Träger oder die Einrichtungen vor Ort durchgeführt. Hierfür stehen zum einen die Online-Portale der jeweiligen Träger zur Verfügung, zum anderen können Eltern ihre Kinder direkt beim „Tag der offenen Tür“ anmelden.
Mehrfachanmeldungen bei verschiedenen Häusern sind möglich. Dabei ist es jedoch wichtig, dass Sie eine Priorität festlegen, damit dies bei der späteren Platzvergabe entsprechend berücksichtigt werden kann. Eine Prioritätenabfrage für die bereits bei den Trägern vorgenommene Anmeldung im Krippen- und Kindergartenbereich erfolgt im Februar durch die Gemeinde Poing.
Nicht immer kann ein Platz in der Wunscheinrichtung garantiert werden. Die Träger und die Gemeinde Poing sind jedoch stets bemüht, den Eltern und dem Kind die Wunscheinrichtung zu vermitteln.
Da die pädagogischen Konzeptionen der Einrichtungen unterschiedlich sind und Sie Ihr Kind am besten kennen, bitten wir Sie, sich die Zeit zu nehmen und sich die verschiedenen pädagogischen Leitlinien der Träger in Ruhe durchzulesen und vom Besichtigungsangebot am Tag der offenen Tür Gebrauch zu machen.
Die Platzvergabe für die Betreuung ab dem 01.09.2027 für Kinderkrippe und Kindergarten erfolgt im März 2027. Im Anschluss werden die Eltern vom jeweils aufnehmenden Träger über die Platzvergabe informiert. Die Platzvergabe für den Hort erfolgt in der Regel im Anschluss an die Krippen- und Kindergartenplatzvergabe.
Bei Fragen stehen Ihnen die Träger selbstverständlich zur Verfügung. Bei sonstigen Rückfragen können Sie sich gerne auch an den Fachbereich 4 Generationen und Bildung unter der unten stehenden Telefonnummer wenden.
Die Elternbeiträge werden analog der Tarifsteigerungen des TVöD im Sozial- und Erziehungsdienst angepasst.
Elternbeitragsanpassung 2025:
Laut Tarifrunde TVöD 2025 Erhöhung um 3% ab 01.04.2025.
Elternbeitragsanpassung 2026:
Laut Tarifrunde TVöD 2026 Erhöhung um 2,8% ab 01.05.2026.
Der Geltungsbereich ist auf alle Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt im Gemeindegebiet der Gemeinde Poing beschränkt, die in Kindertageseinrichtungen, in der Mittagsbetreuung und bei Tagespflegeeinrichtungen betreut werden, welche ebenfalls ihren Sitz in der Gemeinde Poing haben. Die Höhe der Ermäßigung der Elternbeiträge bemisst sich nach Anzahl der gleichzeitig in Kindertageseinrichtungen, in der Mittagsbetreuung und/oder Tagespflege betreuten Kinder einer Familie.
Nicht gewährt wird die Ermäßigung für Kinder, die einen Beitragszuschuss erhalten: Mit Wirkung seit dem 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst. Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Die Zahlung des Elternbeitragszuschusses beginnt mit dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt.
Kinder im Krippenbereich, der Hort- oder Mittagsbetreuung bleiben weiterhin förderfähig.
Download Antrag auf Geschwisterermäßigung.
Die Erstattung erfolgt rückwirkend und bezieht sich auf das abgelaufene Kindergartenjahr 2025/2026. Anträge sind durch die Familien bis spätestens 31. Oktober 2026 an die Gemeinde Poing zu stellen. Die Ermäßigung der Elternbeiträge ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Poing, die im Rahmen der verfügbaren jährlichen Haushaltsmittel gewährt wird. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Träger Ihrer Einrichtung oder an den Fachbereich 4 (Jugendreferat; Generationen und Bildung) der Gemeinde Poing.
Neben einer Hortbetreuung besteht für Grundschulkinder die Möglichkeit einer nachschulischen Betreuung im gebundenen Ganztag (nur an der Karl-Sittler-Grundschule), offenen Ganztag, einer Mittagsbetreuung oder der Mittagsversorgung.
Träger der jeweiligen Betreuungsformen sind in Poing die Kolping-Familie e.V. (Grundschule) und Kinderland plus (Mittelschule).
In der Mittagsbetreuung wird ein jährliches Ferienprogramm mit interessanten und abwechslungsreichen Veranstaltungen angeboten. Abgedeckt werden in die Oster-, Pfingst- und Herbstferien mit mehrtägigen Angeboten, die Sommerferien überwiegend mit eintägigen Angeboten.
Die Anmeldung zu den Ganztagsangeboten erfolgt über die jeweiligen Schulen. Die Plätze der Mittagsbetreuung werden gemeinsam mit der Platzvergabe im Hort vergeben.
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