Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich/freiwillig Engagierte in Bayern

Mit der Bayerischen Ehrenamtsversicherung stellt der Freistaat Bayern seit 2007 sicher, dass Ehrenamtliche bei ihrem Engagement keine Nachteile erleiden, wenn sie selbst keinen entsprechenden Versicherungsschutz haben. Sie gilt nicht für eingetragene Vereine oder rechtlich eigenständige Organisationen, sondern auch für kleine, rechtlich unselbstständige Initativen, Gruppen und Projekte. Die Bayerische Ehrenamtsversicherung besteht aus einer Haftpflich- und einer Unfallversicherung. Sie ist eine Auffangversicherung und nachrangig, das heißt eine anderweitig bestehende Haftpflicht- oder Unfallversicherung (gesetzlich wie privat) geht im Schadensfalle vor.

Die Bayerische Ehrenamtsversicherung ist antrags- und beitragsfrei, die Kosten trägt allein der Freistaat Bayern.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

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