Ladenöffnungszeiten; Anzeige einer individuellen verkaufsoffenen Nacht an einem Werktag

Verkaufsstellen können jährlich bis zu vier individuelle verkaufsoffene Nächte an Werktagen von 20:00 Uhr bis höchstens 24:00 Uhr durchführen.

Hierfür ist eine Anzeige bei der zuständigen Gemeinde notwendig. Zuständig ist die Gemeinde, in der die Verkaufsstelle liegt.

Beschreibung

Verkaufsstellen sind

  • Ladengeschäfte aller Art,
  • Verkaufsstände und andere Verkaufseinrichtungen, falls in ihnen von einer festen Stelle aus ständig Waren zum Verkauf an jedermann feilgehalten werden,
  • Verkaufseinrichtungen von Genossenschaften.
     

An folgenden Tagen ist eine individuelle verkaufsoffene Nacht nicht möglich: 

  • an einem Sonntag und an einem Feiertag;
  • auch nicht am Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karsamstag, Buß- und Bettag, an Heiligabend und Silvester sowie nicht am jeweiligen Tag vor Pfingstsonntag, Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag
Voraussetzungen

Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer Verkaufsstelle in Bayern und möchten eine individuelle verkaufsoffene Einkaufsnacht an einem Werktag veranstalten.

Fristen

Fristen

Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor der geplanten Öffnung erfolgen.

Kosten

Es werden keine Kosten erhoben.

Antragstellung

Sie können die geplante Öffnung bei der zuständigen Behörde online anzeigen. 

Verfahrensablauf

Sie erhalten innerhalb ca. 1 Woche eine Rückmeldung, ob Ihrem Antrag stattgegeben werden kann.

Rechtsgrundlagen

Art. 7 BayLadSchlG

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Fachbereich 1 Sachgebiet 1.1), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 141
+49 (0) 8121 97 94 142
+49 (0) 8121 97 94 143

bzw. online

( Kontakt Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3, 85586 Poing
Zi. 10, 12 und 13 (EG oben)

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