Bereitstellung von Wohnraum

Sollten Sie ein Zimmer in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus für die Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge bereitstellen wollen, können Sie diese hier melden: E-Mail schicken

Wenn Sie aktuell oder in naher Zukunft über eine Wohnung oder ein Haus verfügen, dass langfristiger (mindestens 6 – 8 Monate) angemietet werden kann, bitten wir Sie, Ihr Angebot hier zu melden: E-Mail schicken

Informationen für Vermieter

Informationen über Untermietkosten und der Übernahme von Nebenkosten bei unentgeltlicher Wohnungsmitbenutzung von ukrainischen Kriegsflüchtlinge finden Sie auf der Seite des Landratsamtes Ebersberg.