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4161. Veranstaltungsanzeige - Rathaus-Service: Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis  
Rathaus-Service: Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis  
4162. Veranstaltungsanzeige  
 
4163. Verkehrsrechtliche Anordnung  
Anordnung zur Beschilderung ab 13 €. Kosten sind abhängig von der Dauer der Baustelle.  
4164. Verkehrsrechtliche Anordnung  
Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert werden. Die Beschilderung zur Sicherung solcher Baustellen wird regelmäßig von den Straßenverkehrsbehörden ang  
4165. Verkehrsrechtliche Anordnung - Rathaus-Service: Straßenverkehr; Einholung einer Anordnung zur Baustellensicherung  
Rathaus-Service: Straßenverkehr; Einholung einer Anordnung zur Baustellensicherung  
4167. Lotterie  
1 Promille des genehmigten Spielkapitals, mindestens jedoch 30 Euro; soweit eine Lotterie als allgemein erlaubt gilt, fallen keine Verwaltungskosten an.  
4168. Lotterie  
Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind anzuzeigen.  
4169. Lotterie - Rathaus-Service: Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen  
Rathaus-Service: Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen  
4170. Ladenschluss  
Rechtslage zur Regelung der Ladenöffnungszeiten in Bayern In Bayern gilt nach wie vor das Ladenschlussgesetz (LadSchlG) des Bundes. Zuständigkeiten In der Anlage zur Verordnung über gewerbeaufs  
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