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Änderung der Abfallgebührensatzung Die Gemeinde Poing erlässt auf Grund des Art. 7 Abs. 2 und 5 BayAbfG folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der G
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43.32 39.03 Darstellung der Freiflächengestaltung auf separatem Plan des Landschaftsarchitekten 81/9 81/6 7.07 2.45 5.07 37.63 766/5 7.07 65 180x reinh ausu ng ng ausu reinh Gitte 65
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Anlage 14 Teil 1 (zu § 51 GLKrWO) Der Wahlleiter der Gemeinde Poing Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats am 15. März 2020 Der Wahlausschuss hat für die Wahl d
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