In Bayern regelt das Bayerische Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG), wann Verkaufsstellen schließen müssen. In der Regel dürfen Verkaufsstellen werktags von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet sein. An So
Rathaus-Service: Ladenschluss
In Bayern regelt das Bayerische Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG), wann Verkaufsstellen schließen müssen. In der Regel dürfen Verkaufsstellen werktags von 6:00 Uhr bis
Vogelgrippe; Sperrung des Mitteldamms des Speichersees
Das Landratsamt Ebersberg hat eine Allgemeinverfügung zu präventiven Zwecken nach dem Tiergesundheitsgesetz erlassen.
Bekanntmachungstext als
Ausnahmen
Zusätzlich lässt das Bayerische Ladenschlussgesetz die Möglichkeit zu, folgende Ausnahmen zu beantragen:
Beantragung einer befristeten Einzelfallausnahme
Anzeige einer individuellen ver
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